Wettbewerbsanalyse 2022 Gasspeichermarkt
Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt, Berichtszeitraum 2019 - 2021
Die Regulierungsbehörde E-Control hat gem. § 98 Abs. 2 GWG 2011 die Aufgabe, einen Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt zu erstellen, auf dessen Basis das Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das Zugangsregime zu Speicheranlagen bei Bedarf von einem aktuell verhandelten, mit Verordnung gem. § 98 Abs. 1 GWG 2011 in einen regulierten Zugang anpassen kann.
Dieser Bericht der Regulierungsbehörde ist dabei in einem Intervall von mindestens drei Jahren zu erstellen (§ 98 Abs. 3 GWG 2011). Vor diesem Hintergrund erfolgt im vorliegenden Bericht eine erneute Beurteilung der relevanten Parameter. Nach § 98 Abs. 2 GWG 2011 ist von der Regulierungsbehörde dabei die Wettbewerbsintensität am Speichermarkt anhand von Preisvergleichen, des Produktangebots und seiner Nutzung, der Marktkonzentration (Angebot und Nachfrage) unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit alternativer Flexibilitätsquellen sowie der Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten im Verhältnis zur Nachfrage zu beurteilen.
Der Bericht ist gem. § 98 Abs. 3 GWG 2011 nach einer Konsultation mit den betroffenen Speicherunternehmen nachfolgend veröffentlicht.
Die Konsultation mit den betroffenen Speicherunternehmen erfolgte vom 24.6.2022 bis 8.7.2022, wobei 3 Stellungnahmen eingelangt sind, die von der Behörde vertraulich behandelt werden.
Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt (2,0 MB)
- Berichtszeitraum 2019 - 2021
Die nächste Beurteilung des Wettbewerbs über den Zeitraum 2022-2024 wird im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht.
Wettbewerbsanalyse 2019 Gasspeichermarkt
Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt
Die Regulierungsbehörde E-Control hat gem. § 98 Abs. 2 GWG 2011 die Aufgabe, einen Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt zu erstellen, auf dessen Basis das Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das Zugangsregime zu Speicheranlagen bei Bedarf von einem aktuell verhandelten, mit Verordnung gem. § 98 Abs. 1 GWG 2011 in einen regulierten Zugang anpassen kann.
Dieser Bericht der Regulierungsbehörde ist dabei in einem Intervall von mindestens drei Jahren zu erstellen (§ 98 Abs. 3 GWG 2011). Vor diesem Hintergrund erfolgt im vorliegenden Bericht eine erneute Beurteilung der relevanten Parameter. Nach § 98 Abs. 2 GWG 2011 ist von der Regulierungsbehörde dabei die Wettbewerbsintensität am Speichermarkt anhand von Preisvergleichen, des Produktangebots und seiner Nutzung, der Marktkonzentration (Angebot und Nachfrage) unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit alternativer Flexibilitätsquellen sowie der Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten im Verhältnis zur Nachfrage zu beurteilen.
Der Bericht ist gem. § 98 Abs. 3 GWG 2011 nach einer Konsultation mit den betroffenen Speicherunternehmen und einer Möglichkeit zur Stellungnahme durch andere Marktteilnehmer nachfolgend veröffentlicht.
Im Zuge der gem. §98 Abs. 3 GWG 2011 durchgeführten Konsultation mit den betroffenen Speicherunternehmen und der Möglichkeit zur Stellungnahme durch andere Marktteilnehmer von Dezember 2018 bis Jänner 2019, sind 7 Stellungnahmen eingelangt, wobei zwei davon vertraulich zu behandeln sind. Nachfolgend sind daher folgende 5 Stellungnahmen veröffentlicht.
Wettbewerbsanalyse 2015 Gasspeichermarkt
Die Regulierungsbehörde hat gem. § 98 Abs. 2 GWG 2011 die Aufgabe, einen Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt zu erstellen, auf dessen Basis der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) das Zugangsregime zu Speicheranlagen bei Bedarf von einem aktuell verhandelten mit Verordnung gem. § 98 Abs. 1 GWG 2011 in einen regulierten Zugang anpassen kann. Nach § 98 Abs. 2 GWG 2011 ist von der Regulierungsbehörde dabei die Wettbewerbsintensität am Speichermarkt anhand von Preisvergleichen, des Produktangebots und seiner Nutzung, der Marktkonzentration (Angebot und Nachfrage) unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit alternativer Flexibilitätsquellen sowie der Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten im Verhältnis zur Nachfrage zu beurteilen. Der Bericht ist gem. § 98 Abs. 3 GWG 2011 nach einer Konsultation mit den betroffenen Speicherunternehmen nachfolgend veröffentlicht.
Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt (1,0 MB) (1,9 MB)
- gemäß § 98 Abs. 2 GWG 2011; 31.08.2015
Wettbewerbsanalyse 2010 - Positionspapier
Konsultation Wettbewerbsanalyse Gasspeichermarkt
Die Gasbinnenmarkt-Richtlinie der Europäischen Kommission 2009/73/EG, sieht in Artikel 33 nach wie vor die Wahlmöglichkeit für die Mitgliedstaaten zwischen verhandeltem und reguliertem Zugang vor. Die Mitgliedstaaten bzw. Regulierungsbehörden sollen jedoch auf der Grundlage von Kriterien beurteilen, ob das Zugangsregime für Dritte (TPA) reguliert oder verhandelt werden sollte, oder ob der Zugang zu neuen Speichern technisch bzw. wirtschaftlich überhaupt erforderlich ist.
Die Richtlinie verlangt eine regelmäßige Überprüfung des Zugangsregimes für Dritte und eine verbesserte Transparenz in Bezug auf die Art und Weise, wie die Entscheidung über die Auswahl des jeweiligen Zugangsregimes getroffen wird.
Aus diesem Grund hat die E-Control eine Evaluierung des österreichischen Speichermarktes erstellt, und deren Ergebnisse zur Diskussion gestellt. Mit dem Schwerpunkt auf den folgenden Fragestellungen:
- Ist ausreichend Flexibilität für alle Marktteilnehmer vorhanden?
- Sind die Flexibilitätsquellen allen Marktteilnehmern zu einem angemessenen Preis zugänglich?
- Ist der österreichische Speichermarkt durch einen effektiven Wettbewerb gekennzeichnet?
- Welche Verbesserungen bei der Ausgestaltung des Speicherzugangsregimes wären sinnvoll?
- Wird der österreichische Speichermarkt in Zukunft wettbewerbsfähig sein?