Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiemanagement

Die Bilanzgruppe ist eine Zusammenfassung von Netzbenutzern zu einer virtuellen Gruppe innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe (Lieferfahrpläne, Ausspeisungen) erfolgt.  

Ausgleichsenergie ist die Differenz zwischen Aufbringung und Abgabe einer Bilanzgruppe je definierter Messperiode, wobei
die Energie je Messperiode tatsächlich erfasst oder rechnerisch ermittelt werden kann.

Die EControl hat im Zeitraum von 2018 bis 2019 unter Einbeziehung und Konsultation aller Stakeholder das österreichische Bilanzierungsmodell weiterentwickelt. Zielsetzung war die Realisierung einer integrierten Bilanzierung des gesamten Marktgebiets ohne systematische Trennung zwischen Fernleitungsebene und Verteilergebiet und eines Modells mit reduzierter vertraglicher und operativer Komplexität. Dabei wurden sowohl gesetzliche Vorgaben auf nationaler Ebene, als auch die Vorgaben des Netzkodex für die Gasbilanzierung (NC BAL) berücksichtigt. Auf Basis der Ergebnisse des umfassenden Stakeholderprozesses erfolgte die Umsetzung im Rahmen der Neuerlassung der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 zum 1. Oktober 2022.

Ermittlung der Ausgleichsenergie einer Bilanzgruppe

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Tagesbilanzierung als zentrales Prinzip: die tägliche Ausgleichsenergiemenge einer Bilanzgruppe ergibt sich aus der Differenz zwischen sämtlichen Ein- und Ausspeisungen dieser Bilanzgruppe am jeweiligen Gastag. Auftretende Tagesunausgeglichenheiten von Bilanzgruppen werden auf Basis der Grenzpreise der physikalischen Ausgleichsenergieeinkäufe bzw.
verkäufe bzw. dem mengengewichteten Gasdurchschnittspreis im Marktgebiet unter Berücksichtigung einer kleinen Anpassung in Höhe von 3% des Gasdurchschnittspreises abgerechnet.

Untertägiges Anreizsystem als Ergänzung: zur Sicherstellung der Netzintegrität und Minimierung von physikalischen Bilanzierungsmaßnahmen wird die Tagesbilanzierung um untertägige Verpflichtungen/Anreize für die Bilanzgruppen ergänzt. Grundlogik dieses Mechanismus ist es, einen Anreiz für Bilanzgruppen zu etablieren, damit diese Maßnahme setzen, um allfällige Unausgeglichenheiten nicht nur aggregiert über den gesamten Gastag (=Gegenstand der Tagesbilanzierung), sondern ergänzend auch während des Gastages innerhalb eines zulässigen Bereichs zu halten. Wird dieser Bereich überschritten und liegen sämtliche Voraussetzungen vor, wird ein Kostenbeitrag für die Strukturierung abgerechnet.

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