Neue Bilanzierungsstelle für den österreichischen Gasmarkt benannt
Im Rahmen eines umfassenden Verfahrens hat die E-Control mit Bescheid vom 20. Juli 2021 die Keep in Balance AG, eine 100% Tochter der Trading Hub Europe GmbH, als neue Bilanzierungsstelle für den österreichischen Gasmarkt ernannt. Das Verfahren wurde von der E-Control gemäß der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen nach den Grundsätzen der Transparenz, des fairen und lauteren Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber durchgeführt. Das neue Marktmodell soll am 1. Oktober 2022 Inkrafttreten.
Ablauf des Verfahrens
Zu den Aufgaben der E-Control gehört gemäß § 85 GWG 2011 die Ernennung der Bilanzierungsstelle (BiSt). Da mit der GMMO-VO 2020 ein neues Marktmodell für den Gasmarkt in Österreich geschaffen werden wird, wurde Ende Jänner 2020 das Verfahren zur Ernennung der BiSt eingeleitet, um der ernannten Stelle bzw. den ernannten Stellen Gelegenheit zur Vorbereitung auf die neuen Aufgaben zu geben.
Die Ernennung hat durch die Regulierungsbehörde nach Durchführung eines transparenten Auswahlverfahrens basierend auf den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber zu erfolgen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Ernennung gemäß § 85 GWG 2011 für die Marktgebiete Ost, Tirol und Vorarlberg. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GMMO-VO 2020 stellt die Bilanzierungsstelle die Harmonisierung der Ausgleichsregeln in Fernleitungs- und Verteilernetzen gemäß § 41 Abs. 4 GWG 2011 in Form einer integrierten Marktgebietsbilanzierung sicher. Die Bilanzierungsstelle ist dabei als Bilanzgruppenkoordinator eines jeweiligen Marktgebiets gemäß § 85 GWG 2011 benannt und übernimmt die Aufgaben gemäß § 87 GWG 2011. Darüber hinaus bedient sich der Marktgebietsmanager zur Erfüllung seiner Verpflichtung gemäß § 14 Abs. 1 Z 14 GWG 2011 und Umsetzung der Vorgaben gemäß § 41 Abs. 4 GWG 2011 der Bilanzierungsstelle. In den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg sind die Bilanzierungs-aufgaben der Bilanzierungsstelle auf jene des Bilanzgruppenkoordinators beschränkt.
Als letztmöglicher Termin für Anträge auf Ernennung war ursprünglich der 30. April 2020 (einlangend) vorgesehen. Durch die Verbreitung von COVID-19 und die getroffenen Maßnahmen in Österreich wurde erforderlich, die Frist zur Antragstellung zu erstrecken. Diese richtete sich nach Art. 16 § 2 des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl. Nr. 16/2020, weshalb der 9. Juni 2020 (einlangend) der letztmögliche Tag der Antragstellung war.
Während die ursprüngliche Planung ein Inkrafttreten der GMMO-VO 2020 zum 01.10.2021 vorsah, hatte die Ausbreitung von COVID-19 in Österreich auch zeitliche Implikationen für das Ernennungsverfahren der Bilanzierungsstelle.
Inhaltliche/technische Anforderungen und Kosten MVGM (19.05.2020)
Je nachdem, ob die ernannte Bilanzierungsstelle vom Wahlrecht gemäß § 46 Abs. 5 GMMO-VO 2020 Gebrauch macht, ergeben sich unterschiedliche Datenflüsse zwischen den Marktteilnehmern. Nachfolgendes Dokument, bereitgestellt von der Markt- und Verteilergebietsmanagerin AGGM Austrian Gas Grid Management AG, stellt die Unterschiede nochmals dar und beschreibt die Anforderungen der Bilanzierungsstelle für den Datenzugriff sowie die vom MVGM gegebenenfalls für die Bilanzierungsstelle bereitgestellten Zeitreihen und Mengensalden.
Nach den derzeitigen Einschätzungen und Kostenabschätzungen der AGGM würde die Implementierung der Anforderungen aus der GMMO-VO 2020 sowohl mit als auch ohne Inanspruchnahme der Option des § 46 Abs. 5 GMMO-VO 2020 durch die Bilanzierungsstelle bei AGGM als MVGM Kosten in gleicher Höhe verursachen. So unterscheidet sich die zentrale und die dezentrale Variante (gemäß der Beschreibung der inhaltlich/technischen Anforderung an die Bilanzierungsstelle) in der Umsetzung in manchen Punkten, diese heben sich aber jeweils in den Implementierungs- und Personalaufwänden für die GMMO-VO 2020 auf und führen am Ende zu vergleichbaren Plankosten. Daher sind auf Basis des aktuellen Wissenstands der Option des § 46 Abs. 5 GMMO-VO 2020 für den MVGM keine zusätzlichen Kosten direkt zuordenbar.
Ausschreibungsunterlagen Version 3.0 (27.03.2020)
In Hinblick auf die im Februar eingelangten Fragen wurde die Ausschreibungsunterlage adaptiert. Aufgrund der Entwicklungen um COVID-19 mussten weitere Anpassungen vorgenommen werden, weshalb die nochmals adaptierte Unterlage und das Formblatt 1 als Version 3.0 veröffentlicht wird. Die Änderungen an der Ausschreibungsunterlage gegenüber der Version 1.0 sind in der Version mit Änderungsmarkierungen (Track Changes) ersichtlich.
Das Formblatt 2 bleibt in der Version 1.0 unverändert.
Fragebeantwortung März
Interessenten hatten bis 20. Februar 2020 Gelegenheit, Fragen und Anmerkungen zur Ausschreibungsunterlage an die Behörde zu richten, welche in konsolidierter Form beantwortet wurden.
Teilweise gaben die Fragen Anlass, die Ausschreibungsunterlage anzupassen. Die aktualisierte Ausschreibungsunterlage, einschließlich eines aktualisierten Formblattes 1, wird hier bis spätestens Ende März 2020 veröffentlicht.
Ausschreibungsunterlagen Version 1.0 (31.01.2020)
Unterlagen Konsultation 2019
Im zweiten Halbjahr 2019 wurden Interessenten eingeladen, zur Ernennung Fragen zu stellen. Die bereitgestellten Informationen finden Sie hier:
Die anstehende Ernennung wurde an mögliche Interessenten beim Branchenfrühstück im Oktober 2019 und über den E-Mail Verteiler für Marktregeln kommuniziert.