Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Einfachheit und Zweckmäßigkeit Daten sowohl für Zwecke der Gasstatistikverordnung 2017 (BGBl. II Nr. 417/2016), für Zwecke der Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 (BGBl. II Nr. 416/2016) wie auch für Zwecke der Gas-Monitoring-Verordnung 2017 (BGBL. II Nr. 418/2016) gemeinsam erfasst werden!
Sie finden die Unterlagen sortiert nach: