Ihr Weg zu Strom und Gas im neuen Zuhause
Damit Sie in Ihrem neuen Zuhause mit Strom bzw. Gas versorgt werden können, brauchen Sie zwei Verträge:
- einen Energieliefervertrag mit dem Strom- oder Gasanbieter Ihrer Wahl und
- einen Netznutzungsvertrag mit Ihrem Netzbetreiber, denn über seine Leitungen werden Sie mit Strom bzw. Gas versorgt.
Gehen Sie am besten so vor:
- In unserem Strom- und Gasanbietervergleich, dem Tarifkalkulator, können Sie mit wenigen Klicks den für Sie günstigsten Strom- und Gaslieferanten herausfinden.
- Kontaktieren Sie den Anbieter Ihrer Wahl und schließen Sie online einen Vertrag ab oder lassen Sie sich von diesem ein Vertragsformular zusenden.
- Senden Sie dem Anbieter das ausgefüllte Vertragsformular zu, falls Sie den Vertrag nicht bereits online abgeschlossen haben.
- Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber, teilen Sie diesem Ihren neuen Anbieter mit und beantragen Sie die Anmeldung. Der Netzbetreiber wird Ihnen dann den Netznutzungsvertrag zukommen lassen.
- Nur wenn Sie beide Verträge rechtzeitig abgeschlossen haben, können Sie bereits zum Einzugstermin mit Strom bzw. Gas von den Anbietern Ihrer Wahl versorgt werden.
- Achten Sie auf den richtigen Zählerstand! Entweder der Netzbetreiber liest Ihren Strom- oder Gaszähler beim Einzug in die neue Wohnung bzw. das neue Haus ab oder Sie lesen den Zähler einfach selbst ab und geben den Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt. Legen Sie am besten auch den Energieliefervertrag vor.
Beim Auszug: Kündigen nicht vergessen!
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ausziehen, denken Sie daran, dass Sie zwei Vertragsverhältnisse haben, die gekündigt werden müssen:
- einen Energieliefervertrag mit dem Strom- bzw. Gasanbieter und
- einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber, über dessen Leitungen Sie mit Strom bzw. Gas versorgt wurden.
Geben Sie diesen beiden, Strom- bzw. Gasanbieter sowie Netzbetreiber, rechtzeitig Bescheid, dass Sie ausziehen werden, und kündigen Sie die Verträge. Der Vertrag mit ihrem Lieferanten ist grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu kündigen - die Kündigungsmodalitäten Ihres Stromnetzbetreibers bzw. Ihres Gasnetzbetreibers können Sie in den Allgemeinen Bedingungen nachlesen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere kostenlose Energie-Hotline unter der Telefonnummer 0800 21 20 20 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, wann er Ihren Zählerstand ablesen wird. Sollte keine Ablesung geplant sein, lesen Sie Ihren Zählerstand selbst ab und geben Sie ihn weiter, damit korrekt abgerechnet werden kann.