Verträge mit Strom- bzw. Gasanbietern sowie Netzbetreibern werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei einigen Strom- und Gasanbietern gibt es aber eine Mindestvertragsdauer, also eine Bindung. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie nicht zu einem anderen Energieanbieter wechseln. Diese Bindefrist darf nicht länger sein als ein Jahr und die Kündigungsfrist nicht länger als zwei Wochen.
Ob ein Anbieter eine solche Bindefrist hat, können Sie in seinem Angebot bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen. Diese Information finden Sie übrigens auch in unserem Tarifkalkulator.
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