Rechnerische Ermittlung Ihres Energieverbrauchs

Nicht immer stehen zum Ende einer Abrechnungsperiode oder bei einer Energiepreis- bzw. Netztarifänderung Ihre aktuellen Zählerstände zur Verfügung. Netzbetreiber sind zwar dazu verpflichtet jährlich, mindestens aber alle drei Jahre, Ihren Zählerstand abzulesen. Wenn jedoch zwischen den Ablesungen Ihr Verbrauch ermittelt werden muss, dann wird dieser errechnet.

Wenn Ihr Lieferant beispielsweise den Energiepreis erhöht oder wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließen, dann muss bis zu dem Zeitpunkt der Änderung der alte Preis und danach der neue Preis verrechnet werden.

Um den Verbrauch zu berechnen, wurde eine einheitliche Ermittlung festgelegt. Seit 1.Oktober 2010 erfolgt die Berechnung auf Basis von Musterprofilen, die ein durchschnittliches Konsumentenverhalten darstellen und „synthetische Lastprofile“ genannt werden.

Der durchschnittliche Energieverbrauch von Konsumenten lässt sich nach diesen Verbrauchsmustern recht genau bestimmen. Es gibt verschiedene Lastprofile, die bei unterschiedlichen Nutzern eingesetzt werden: Eine Wärmepumpenheizung zeigt ein anderes Verbrauchsprofil als ein Haushalt mit Normalstrom. Wieder andere synthetische Lastprofile gibt es für Gaskunden. Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Lastprofile es gibt. Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in im Vertrag mit Ihrem Netzbetreiber (Netzzugangsvertrag).

Standardlastprofile Strom

Die Zuweisung der Lastprofile je Zählpunkt erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Netzbenutzer auf dessen Verlangen bekannt zu geben, welches Lastprofil der Anlage des Netzbenutzers je Zählpunkt zugewiesen wurde.

Gas

Nachdem es im Sommer warm und im Winter kalt ist, braucht man in bestimmten Monaten mehr Gas als in anderen. Innerhalb von Österreich gibt es verschiedene Temperaturgebiete, die Einfluss auf das Heizverhalten nehmen. Je nachdem, welches Lastprofil Sie haben und in welchem Temperaturgebiet Sie sich befinden, ist bei Ihnen eine unterschiedliche prozentuelle Aufteilung des Verbrauchs auf die einzelnen Monate hinterlegt.

Da bei Heizgaskunden die Durchschnittstemperatur hinsichtlich des Gasverbrauchs eine wesentliche Rolle spielt, ändern sich diese Werte üblicherweise von Jahr zu Jahr etwas.

Ihr Netzbetreiber muss im Internet ein Modell zur Darlegung der Berechnungsmethodik zur Verfügung stellen, anhand dessen die Zonenaliquotierung und die rechnerische Verbrauchsabgrenzung nachvollzogen werden können. Auf Kundenwunsch hat Ihr Netzbetreiber Ihnen die Tages- bzw. Monatsverbräuche der letzten Abrechnungsperiode auf Basis der rechnerischen Verbrauchsabgrenzung elektronisch oder in Papierform zur Verfügung zu stellen.

Strom

Die prozentuelle Verteilung für Strom verändert sich von einem Jahr zum nächsten hingegen nur minimal. Ausschlaggebend dafür ist, wie die Feiertage fallen, an denen man mehr Zeit zu Hause verbringt und somit mehr Strom verbraucht oder ob es sich um ein Schaltjahr handelt.

Bei der prozentuellen Verteilung von Strom über das Jahr hinweg, gibt es daher einen gleichmäßigeren Verbrauch als bei Gas. Die prozentuelle Verteilung des Jahresstromverbrauchs auf einzelne Monate sieht für 2023 für einen durchschnittlichen Haushaltskunden folgendermaßen aus:
 

Jän. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

10%

  9%

 9%

  9%

8%

7%

7%

  7%

7%

8%

  9%

10%


Angenommen Sie haben eine Energiepreisänderung am 1. November. Wenn Sie nicht ohnehin bereits einen Smart Meter haben, der die Verbrauchswerte an Ihren Netzbetreiber überträgt, kommt für die Berechnung das Lastprofil zur Anwendung. Für jeden Monat ist je nach Lastprofil ein bestimmter Prozentsatz hinterlegt. Die prozentuelle Aufteilung von 1. Jänner bis 31. Oktober wird zusammengerechnet und zum alten Preis verrechnet. Ab 1. November gilt der neue Preis. Die Summe aller Monatsprozentwerte eines solchen Jahresprofils ergibt immer 100%.

Auf dem Lastprofil basiert auch die Höhe Ihrer Teilbeträge. Falls Sie also zum Beispiel eine längere Zeit nicht zu Hause waren, weder Strom noch Gas verbraucht haben, wird dadurch der zu bezahlende Teilbetrag nicht geringer, da dieser auf einer statistischen Hochrechnung beruht.

Tipp: Lesen Sie Ihren Zählerstand regelmäßig selbst ab und geben Sie diesen Ihrem Netzbetreiber bekannt. Das können Sie jederzeit kostenlos machen und ist vor allem bei einer Energiepreisänderung, Lieferantenwechsel und vor allem bei einem Umzug besonders wichtig, da so genau abgerechnet werden kann und nicht nach Ihrem Lastprofil statisch hinterlegte Werte herangezogen werden müssen.

Wenn Sie einen Smart Meter haben, der die Verbrauchswerte automatisch überträgt, dann ist das nicht notwendig. In dem Fall wird ohnehin Ihr individueller Verbrauch erfasst.

Vorteil für Konsumenten

Die Vereinheitlichung hat für Sie als Konsument den Vorteil, dass die Abgrenzung für alle Netzbetreiber nach festgelegten Regeln erfolgt und deshalb besser nachvollzogen und überprüft werden kann.