Zurück Ökostromnovelle: Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser wird einfacher und wirtschaftlicher

Ökostromnovelle: Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser wird einfacher und wirtschaftlicher

 

Der Nationalrat hat Ende Juni einstimmig die lange verhandelte, sogenannte kleine Ökostromnovelle beschlossen. Die Regierungsparteien einigten sich nicht nur auf eine Änderung des Ökostromgesetzes, sondern auf  ein ganzes Paket an Änderungen für verschiedene Gesetze (Ökostrom-Novellenpaket).

Während durch die Novelle des Ökostromgesetzes hauptsächlich weitere Geldmittel für bestimmte Technologien (Wind, Kleinwasserkraft, Biogas) zur Verfügung gestellt werden, bringt die Novelle des Elektrizitäts- Wirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)  auch eine Änderung im Bereich von Photovoltaikanlagen.

Gesetzesnovelle bringt wirtschaftlichere Nutzung

Die Gesetzesnovelle vereinfacht die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern bestand bisher das Problem, dass die im Haus lebenden Parteien die Anlage aus wirtschaftlicher Sicht nur begrenzt gemeinschaftlich betreiben konnten. Nun wird aus elektrizitätsrechtlicher Sicht ein vereinfachtes Modell eingeführt, sodass der in der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erzeugte Strom ohne zusätzliche Wechselrichter oder Leitungen von den einzelnen Parteien genutzt werden kann. Hierfür ist ein Errichtungsvertrag notwendig dessen genaue Bestandteile im Gesetz geregelt werden.

Abrechnung durch den Netzbetreiber

Besonders wichtig ist hierbei die Abrechnung durch den Netzbetreiber. Es muss sichergestellt werden dass der Strom aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach, auch tatsächlich als selbst erzeugter Strom angerechnet wird. Hierfür muss der Strom aus der Photovoltaikanlage von der normalen Stromrechnung abgezogen werden. Der Netzbetreiber misst dafür viertelstündlich den erzeugten Strom. Wird der Strom von den einzelnen Parteien selbst verbraucht, wird er nicht vom Stromlieferanten in Rechnung gestellt. Bleibt Strom übrig der nicht vom Wohnhaus verbraucht wird, wird dieser an einen Stromlieferanten verkauft.  

Durch die Gesetzesänderung wird die Nutzung auf Mehrfamilienhäusern nicht nur einfacher, sondern auch wirtschaftlicher. Da der auf dem Dach selbst erzeugte Strom von den einzelnen Parteien direkt verbraucht werden kann, spart man sich Netzgebühren und Steuern die anfallen würden, wenn man den Strom aus dem Netz bezieht.