Zurück Schlichtungsstelle der E-Control im Aufwind
Die Schlichtungsstelle wurde als staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle aufgewertet und Gabriele Guggenberger als unabhängige Schlichterin bestellt.
Die bereits seit 14 Jahren erfolgreich arbeitende Schlichtungsstelle der E-Control wurde durch das „Alternative-Streitbeilegung-Gesetz“, das seit 9. Jänner in Kraft ist, aufgewertet. Die Schlichtungsstelle erfüllt die strengen Anforderungen an eine unabhängige und unparteiliche Vermittlungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Strom- und Gasunternehmen und Konsumenten. Dafür darf sie auch – sofern sie für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes vermittelt – das Gütesiegel für eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle führen.
Konsumenten, die sich wegen Problemen mit ihrem Strom- oder Gasunternehmen an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden, profitieren seit Jänner von einem verbesserten Verfahren und häufigeren Informationen. Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist klarer geregelt, der Kunde wird häufiger über die einzelnen Schritte informiert. Auch die Unabhängigkeit der Streitschlichtungsstelle wurde weiter gestärkt. Die Schlichtungsstelle kann durch die Benennung einer unabhängigen natürlichen Person innerhalb der E-Control noch selbstständiger agieren als bisher. Neu ist, dass sich ein Konsument erst dann an die Schlichtungsstelle wenden kann, wenn er vorher mit dem Unternehmen direkt eine Einigung versucht hat. Nur wenn der Konsument mit einem direkten Lösungsanlauf gescheitert ist und mit dem Energieunternehmen auf keinen grünen Zweig kommt, kümmert sich die Schlichtungsstelle um den Fall. Das Verfahren selbst ist für den Konsumenten kostenlos.
Hier gibt es die Infobroschüre zur Schlichtungsstelle als Download.