Für Kunden, deren Strom- oder Gasanbieter Insolvenz angemeldet hat, ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung sichergestellt.
Konsumenten werden auch bei Insolvenz ihres Lieferanten weiter mit Strom bzw. mit Gas versorgt. Falls bei einem in Österreich tätigen Energielieferanten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann die Verrechnungsstelle den Vertrag mit diesem Unternehmen auflösen.
Als Regulierungsbehörde bestimmt daraufhin die E-Control umgehend mittels Losentscheid einen Ersatzlieferanten, der die Kunden in der Folge ohne Unterbrechung mit Energie beliefert. Die betroffenen Kunden werden vom Ersatzlieferanten darüber informiert. Dieser Ersatzlieferant muss die Kunden zu angemessenen Preisen versorgen, die keinesfalls höhere sein dürfen als jene Tarife, mit denen der Lieferant seine bereits bestehenden Haushaltskunden versorgt.
Natürlich können alle betroffenen Kunden ihren zugeteilten Ersatzlieferanten auch sofort wieder wechseln, falls ihnen dieser nicht zusagt. Kunden können den Vertrag mit dem zugewiesenen Lieferanten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist sofort kündigen. Konsumenten müssen den Vertrag bei ihrem Anbieter dafür aber nicht selber kündigen. Es reicht, wenn sie sich einfach einen neuen Lieferanten suchen. Dieser erledigt die Kündigung beim alten Lieferanten und kümmert sich um alles Weitere. Übersicht über alle Strom- bzw. Gaslieferanten und deren Preise finden Sie in unserem Tarifkalkulator.
Betroffene Kunden können sich an unsere Hotline wenden (0800 21 20 20)
Häufige Fragen und Antworten bei Insolvenz eines Strom- bzw. Gaslieferanten