Zurück Wie funktioniert die Rückvergütung von Ökostromaufwendungen?
In der Ökostromgesetz-Novelle 2009 (BGBl I 104/2009) ist vorgesehen, dass Endverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der von ihnen bezahlten Ökostromaufwendungen rückzuvergüten ist. Zusammenfassend sieht § 30e ÖkostromG 2009 als Anspruchsvoraussetzung Folgendes vor:
Eine Rückvergütung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis zum 31. Dezember 2010. Die Antragsfrist für das Kalenderjahr 2008 endete mit dem 31. Dezember 2009. Anträge auf Rückvergütung für das Kalenderjahr 2009 sind bis längstens 31.12.2010 bei der Energie-Control GmbH einzureichen.