Zurück Wie definiert man die Anschlussanlage?
Der Netzanschluss ist gemäß §7 Z 25 ElWOG die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netzsystem. Der Netzbetreiber ist für die betriebsbereite Erstellung, Änderung und Erweiterung der Anschlussanlage ab dem Netzanschlusspunkt bis zur Eigentumsgrenze, der Netzkunde für die nach der Eigentumsgrenze befindlichen Anlagenteile verantwortlich.