Zurück Welche Kriterien gibt es für Zuordnung zu einer Netzebene?
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen verschiedene Kriterien für die Zuordnung zu einer Netzebene vor. Wichtigste Kriterien sind dabei die Mindestleistung und die Festlegung der Eigentumsgrenze.
In den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz wird festgelegt, welche Kriterien bei der Bestimmung des geeigneten Netzanschlusspunktes zu berücksichtigen sind. Neben der technischen Zweckmäßigkeit sind die wirtschaftlichen Interessen des anzuschließenden Netzbenutzers und die Interessen aller Netzbenutzer im Hinblick auf die Verteilung der Netzkosten entsprechend zu berücksichtigen.
Die Eigentumsgrenze muss eindeutig als Punkt definiert werden, der die Grenze zwischen Kundenanlage und öffentlichem Netz darstellt. Anlagenteile ab der Eigentumsgrenze liegen im Eigentum und in der Erhaltungspflicht des Kunden, Anlagenteile vor der Eigentumsgrenze in der des Netzbetreibers.