Zurück Was bedeutet Energieabgabenvergütung?
Die Energiesteuerrichtlinie der EU vom 27.10.2003, 2003/96/EG hat zur EU-weiten Einführung von zahlreichen Mindeststeuersätzen von Energieträgern im EU-Raum geführt. Um eine standortschädigende Mehrbelastung der energieintensiven Betriebe zu vermeiden, wurde gleichzeitig den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit eingeräumt, durch das Einziehen einer oberen Grenze bei den Energieabgaben, die steuerliche Belastung zu begrenzen. Dies wurde in Österreich mit dem Energieabgabenvergütungsgesetz 2004 umgesetzt, das eine Rückvergütung der Energieabgaben unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht.
Anspruch auf Rückvergütung haben grundsätzlich alle Betriebe.
Vergütungsberechtigt sind folgende Energieträger: