Zurück Kann ich mich gegen eine Preiserhöhung wehren?
Verträge mit Strom- bzw. Gasanbietern sowie Netzbetreibern werden generell auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei einigen Strom- und Gasanbietern gibt es aber eine Mindestvertragsdauer, also eine Bindung. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie nicht zu einem anderen Energieanbieter wechseln. Diese Bindefrist darf nicht länger sein als ein Jahr und die Kündigungsfrist nicht länger als zwei Wochen.
In Ihren Vertragsunterlagen ist festgehalten, zu welchen Konditionen eine Preisänderung durch den Strom- bzw. Gasanbieter umgesetzt werden kann. Haben Sie mit Ihrem Lieferanten einen Fixpreis vereinbart, so haben Sie in der Regel das Recht, einer Preisänderung zu widersprechen. Der Strom- bzw. Gasanbieter muss Ihnen dazu diese Änderung schriftlich und rechtzeitig davor mitteilen. Bei einem Widerspruch endet Ihr Vertrag drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung zum Monatsletzten. Suchen Sie sich rechtzeitig einen neuen Vertragspartner. Dazu können Sie einen Blick in unseren Vergleichsrechner, den Tarifkalkulator, werfen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter vertraglich vereinbart haben, dass der Preis in regelmäßigen Abständen (zB monatlich, viertel-, halb- oder -jährlich) anhand eines Index-Vergleichs angepasst wird, gibt es dieses Recht auf Widerspruch nicht. In Ihrem Vertrag sollte vereinbart sein, ob und wie der Strom- bzw. Gasanbieter Sie über eine Anpassung informiert. Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden und haben keine Bindefrist hinterlegt, können Sie natürlich in diesem Fall jederzeit den Strom- bzw. Gasanbieter wechseln.