Energielenkung und Krisenvorsorge - Gas
Die drei Stufen für den Notfalle
Energielenkung
Gemäß Energielenkungsgesetz 2012 ist die E-Control für die Vorbereitung und Koordinierung der im Anlassfall vorzusehenden Lenkungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung verantwortlich. Allfällige Energielenkungsmaßnahmen werden bei Bedarf durch die Erdgas-Energielenkungsmaßnahmen-Verordnung (EnLM-VO) der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Krisenfall erlassen.
In Krisenfällen werden von der E-Control, in Zusammenarbeit mit dem BMK und in Abstimmung mit dem Markt- und Verteilergebietsmanager, alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung Österreichs Endkund:innen bestmöglich zu gewährleisten.
Energielenkungsmaßnahmen für die Erhöhung Gasangebots und Senkung des Gasverbrauchs
Sollten marktkonforme Maßnahmen nicht ausreichen, um die Versorgung aller Kund:innen zu gewährleisten, sind hoheitliche Eingriffe in den Bereichen Aufbringung und Verbrauch vorzubereiten bzw. zu koordinieren. Um die Entscheidung über mögliche Einschränkungen möglichst sachgerecht zu treffen, ist eine solide Prognose und Datenbasis notwendig. Die Regulierungsbehörde hat daher ein Tool entwickelt, um die Aufbringung und den Verbrauch von Gas in Österreich und mithin definierten Szenarien und in einem bestimmten Betrachtungszeitraum abzubilden.
In einem ausgerufenen Gas-Energielenkungsfall können von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verpflichtende Verbrauchseinschränkungen verordnet werden. Neben den Verbrauchseinschränkungen können ggf. weitere Maßnahmen und Regelungen in der Erdgas-Energielenkungsmaßnahmen-Verordnung (EnLM-VO) angeordnet werden.
Mögliche Maßnahmen im Gas-Energielenkungsfall sind:
- mengenmäßige Verbrauchseinschränkungen
- leistungsmäßige Verbrauchseinschränkungen
- Verwendung von geschützten Gasmengen
- Angebot von freigewordenen Gasmengen als Ausgleichsenergie
- Ermittlung und Abrechnung von Mehrverbrauch
Maßnahmen
Die Vorbereitung und Koordinierung allfälliger Energielenkungsmaßnahmen, die durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Krisenfall angeordnet werden können, erfolgt durch die E-Control. Die operative Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Markt- und Verteilergebietsmanager unter Aufsicht der E-Control, unter Einbindung der relevanten Marktteilnehmer und Systemoperatoren.
Zur Sicherstellung einer gesicherten Datenbasis für die Vorbereitung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen zur Krisenvorsorge ist die E-Control gemäß § 27 Abs 2 Energielenkungsgesetz 2012 ermächtigt, mittels Verordnung die Meldung von Daten in periodischen Abständen anzuordnen.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Krisenvorsorge ist das Erarbeiten von Krisenszenarien und das Beüben der einzelnen Prozesse, besonders im Hinblick auf die Kommunikation der zuständigen Behörden untereinander und mit den relevanten Stakeholdern. Zu diesem Zweck organisiert die E-Control regelmäßig sogenannte Energielenkungsübungen und nimmt selbst an zahlreichen Übungen anderer Behörden und Stakeholder teil.
In Krisenfällen werden von der E-Control alle Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung Österreichs bestmöglich zu gewährleisten. Sollten marktkonforme Maßnahmen nicht ausreichen, um die Versorgung aller Kunden zu gewährleisten, sind operative Tätigkeiten im Speicher-, Produktions- und Netzbereich vorzubereiten bzw. zu koordinieren.
Flexible Merit Order List
Im Falle einer Energielenkung soll die Nutzung verbrauchsseitiger Lastreduktions-Potentiale für eine marktbasierte Verbesserung der Versorgungssituation dienen. Über die Flexible Merit Order List (FlexMOL) können Endverbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung von mehr als 10 MWh/h verfügbare Gasmengen (freiwillige Verbrauchsreduktion oder Verbrauchseinschränkung) in Form von physikalischer Ausgleichsenergie für die Versorgungssicherheit des Marktgebiets zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen weitergehende (hoheitliche) Energielenkungsmaßnahmen (z.B. angeordnete Verbrauchsreduktionen) vermieden werden. Die wesentlichen Schritte zur Nutzung der FlexMOL sind in unserem Leitfaden dargestellt:
Einschränkungen des Gasverbrauchs im Energielenkungsfall
In einem Gas-Energielenkungsfall können von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verpflichtende Verbrauchseinschränkungen verordnet werden. Neben den Verbrauchseinschränkungen können ggf. weitere Maßnahmen und Regelungen in der Erdgas-Energielenkungsmaßnahmen-Verordnung (EnLM-VO) angeordnet werden. In diesem Leitfaden werden für den Gas-Energielenkungsfall die wichtigsten Punkte kurz dargestellt und beschrieben.
Veranstaltung „Informationen zur Vorbereitung auf einen möglichen Gas-Energielenkungsfall“
Am 8.11.2022 fand unsere Veranstaltung „Informationen zur Vorbereitung auf einen möglichen Gas-Energielenkungsfall“ statt.
Aufzeichnung und Präsentationsunterlagen
- der Veranstaltung vom 8. November 2022
- /infoveranstaltung-gas-8-november