Seit der Gasmarktliberalisierung im Oktober 2002 erhalten auch Dritte Zugang zu den Untergrundspeichern in Österreich. Rechtliche Grundlagen für die Regulierung des Speichermarktes sind das Zweite und seit 2009 auch das Dritte Energie-liberalisierungspaket der EU, wobei dessen Richtlinienbestimmungen durch das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) in nationales Recht umgesetzt wurden.
Im März 2005 wurden im Rahmen des so genannten "Madrid Forums" - eines Beratungsgremiums unter Teilnahme der Europäischen Kommission, Vertretern der europäischen Gaswirtschaft, Händlern und Regulatoren sowie anderer Energievertreter - die sogenannten "Guidelines of Good Practice for Storage System Operators" (GGPSSO) vereinbart. Es handelt sich dabei um Richtlinien u.a. betreffend den Zugang zu Speicheranlagen, Transparenz und Speicherprodukte. Die Einhaltung der GGPSSO durch die Speicherbetreiber erfolgt auf freiwilliger Basis.
Auf Basis der in den Jahren 2008 und 2009 erstellten Statusberichte unter Konsultation der Speicherunternehmen, Speicherkunden und Regulierungsbehörden, erarbeitete die CEER Gas Storage Task Force (GST TF) 2010 konkrete Verbesserungsvorschläge betreffend Kapazitätsallokations- und Engpassmanagement-Mechanismen (CAM & CMP) für Speicher zur Erweiterung der bestehenden Guidelines of Good Practice for Storage System Operators (GGPSSO).
Die nach einer öffentlichen Konsultation und einem intensiven Diskussionsprozess mit den Interessenvertretern überarbeiteten Richtlinien zur Kapazitätsallokation und zum Engpassmanagement wurden auf dem Madrid Forum im September 2011 präsentiert und als positiv bewertet; die Speicherbetreiber wurden aufgefordert – auch mit Unterstützung der EFET und Eurogas – die freiwilligen Richtlinien umzusetzen.
Die GGPSSO für CAM und CMP, in Erweiterung der bestehenden GGPSSO, wurden im Juli 2011 auf der Homepage der CEER veröffentlicht.