Versorger haben ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) und werden daher als unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder bezeichnet, während die meisten Endkunden durch einen Vollversorgungsvertrag mit einem Versorger mittelbare Mitglieder jener Bilanzgruppe sind, der auch ihr Versorger angehört.
Aber auch für Endkunden besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Bilanzgruppenmitgliedschaft. Insbesondere Großkunden wählen diese Variante, um ihr Portfolio zu optimieren und ihre Ausgleichsenergie selbst zu regeln.
Die unmittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft eines Kunden bedeutet:
Weiterführende Informationen, relevante Auszüge aus den Marktregeln sowie Beispiele für die unmittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft von Kunden finden Sie zusammengefasst in dem folgenden Dokument: