Zurück Energiemarkt in Bewegung: Rückzug von Marktteilnehmern
Energiemarkt in Bewegung: Rückzug von Marktteilnehmern
Erhöhungen der Endkundenpreise, Kündigungen bestimmter Produktverträge oder die Aussetzung der Angebote für Neukunden waren die häufigsten Reaktionen der Lieferanten und Versorger auf die veränderte Preissituation auf ihren Beschaffungsmärkten. Einige Lieferanten und Versorger entschieden sich wiederum, den Markt vollständig zu verlassen und beendeten geordnet ihre Kundenverträge. Zwei Unternehmen kamen in finanzielle Notlage und meldeten Insolvenz an, wobei beide davon Stromkunden und eines auch Gaskunden belieferte. Im Folgenden wird beginnend mit September 2021 bis Ende November 2022 über das Austrittsgeschehen näher berichtet.
Für das Jahr 2021 liegen gesicherte Daten für Marktaustritte vor. Die Daten für 2022 sind hingegen vorläufig, da uns zwar Austritte im Kleinkundenmarkt (Haushalte und Kleingewerbe) zeitnah bekannt werden, Austrittsdaten im Großkundenmarkt (Industrie und Gewerbe) aber nur sehr zeitverzögert eintreffen.
Von September bis Dezember 2021 haben insgesamt fünf Stromlieferanten den Markt verlassen. Drei von ihnen haben den Austritt geordnet über Kündigungen der Kundenverträge vollzogen. Ein weiterer Stromlieferant wurde im Zuge von Konzernumstrukturierungen mit dem Schwesternlieferanten zusammengelegt. Das war ein Austritt, der nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Preissteigerungen stand. Der Stromlieferant Fulminant GmbH, musste Insolvenz anmelden. Von den insgesamt fünf Austretenden belieferten vier auch Haushalte.
Im gleichen Zeitraum haben fünf Gasversorger den Markt verlassen, darin ist auch die Insolvenz des Gasversorgers Fulminant GmbH enthalten. Drei der Gasversorger waren im Haushalts- und Nicht-Haushaltskundenbereich tätig. Zwei Gasversorger haben ausschließlich (wenige) Gasgroßkunden beliefert.
Abbildung 1: Austritte der Stromlieferanten und Gasversorger September 2021 bis Ende November 2022
Von Jänner bis Ende November 2022 haben insgesamt sechs Stromlieferanten über geordnete Kündigungen aller Kundenverträge den kompletten Rückzug aus dem Markt angetreten. McStrom GmbH musste durch ihre Insolvenz ebenfalls den Markt verlassen. Ein weiterer Stromlieferant wurde mit dem Lieferanten seiner Muttergesellschaft zusammengelegt, womit die Kunden im Unternehmen verblieben und dies als Austritt im weiteren Sinne zu betrachten ist. Sechs der Stromlieferanten waren für Haushalte aktiv, vier für beide Bereiche, ein Unternehmen lieferte ausschließlich im Nicht-Haushaltskundenbereich. Einige dieser Lieferanten hatten kaum Kunden, weil sie beispielsweise erst vor kurzem mit der Geschäftstätigkeit begonnen hatten.
Am Gasmarkt haben von Jänner bis Ende November 2022 sieben Gasversorger den Endkundenmarkt verlassen, fünf von ihnen belieferten Haushalte, wobei auch hier manche erst vor kurzem in den Markt kamen.
Insgesamt, von September 2021 bis November 2022, haben im Strommarkt zwölf Lieferanten mit rd. 26.000 Haushaltskunden und 10.000 Geschäftskunden den Markt geordnet verlassen. Im Gasmarkt waren das in der gleichen Periode ebenfalls zwölf Versorger mit knapp 7.000 Haushalten und 2.000 Nicht-Haushalten, also deutlich weniger Kunden. Daneben waren rd. 17.800 Kunden in Österreich von der Insolvenz ihres Stromlieferanten oder Gasversorgers betroffen. Diese Kunden wurden im Rahmen des Ersatzversorgungsverfahrens, das wir durchführten, durch Los an aktive Lieferanten und Versorger im jeweiligen Netzgebiet weitergegeben.
Insgesamt waren Marktaustritte vor allem bei ausländischen Stromlieferanten und Gasversorgern zu beobachten. Sie zogen sich auf ihren Heimatmarkt zurück. Aber auch zwei Stromlieferanten und ein Gasversorger aus Österreich haben ihre zum Teil langjährige Tätigkeit vollständig eingestellt.
Weiters beschloss der Nationalrat jüngst neue Regelungen über die Versorgung von Kund:innen, denen nach einem Marktaustritt ihres Versorgers ein vertragsloser Zustand droht. Insbesondere soll eine lückenlose Versorgung von betroffenen Kund:innen sichergestellt werden, indem sie automatisch für einen beschränkten Zeitraum einem neuen Lieferanten zugeordnet werden. Diese Regelung (§ 77b ElWOG 2010) soll nach ihrer Behandlung durch den Bundesrat voraussichtlich noch im Jahr 2022 im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden.
Eine der häufigen Fragen, wenn Kund:innen zurzeit unsere Hotline kontaktieren ist, was sie tun können, wenn sie von einer Kündigung durch ihren Energielieferanten betroffen sind. Wir haben dazu jetzt einen neuen Kurzfilm produziert, der auch gerne geteilt oder auf Websites eingebunden werden kann.