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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Im Sommer wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen. Seitdem wurden bereits zahlreiche Umsetzungsschritte gesetzt.

Das Ziel: 100% Strom aus erneuerbaren Energien

Das EAG und die zukünftige Energiepolitik werden durch ein ganz konkretes Ziel dominiert: bis zum Jahr 2030 soll 100% der elektrischen Energie in Österreich mittels erneuerbarer Energieträger bereitgestellt werden. Auch wenn man von einer bilanziellen Jahresbetrachtung spricht, ist die Zielsetzung durchaus herausfordernd. Dabei setzt man auf alle verfügbaren Technologien. Aus Sicht der Förderung wird dabei mehr auf den Markt gesetzt: Ausschreibungen sollen bei der Vergabe der Förderungen zu volkswirtschaftlich optimierten Ergebnissen führen und Anlagenbetreiber sollen in Zukunft den Strom selbst vermarkten. 
Der Fokus des Gesetzes liegt jedoch nicht nur auf der elektrischen Energie. Für eine zukünftige Dekarbonisierung der gesamten Energieversorgung sind speziell auch Aspekte im Bereich der erneuerbaren Gase ein zentrales Element des Gesetzes. 

Energiegemeinschaften

Bürgerbeteiligungen sind künftig ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung. Im EAG wird dies mit den Energiegemeinschaften abgebildet. Diese erlauben es Konsumentinnen und Konsumenten gemeinsam Energie zu erzeugen, zu speichern, zu teilen oder zu verkaufen. Es werden zwei Formen der Energiegemeinschaft unterschieden: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Die entscheidenden Merkmale für das eine oder andere Modell sind die räumliche Eingrenzung der Mitglieder und welche Primärenergieträger für die Erzeugung innerhalb der Gemeinschaft in Frage kommen.

Denn, wie es der Name schon sagt, darf die in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften erzeugte Energie, wobei hier neben Strom auch Gas und Wärme inkludiert sein können, nur auf erneuerbaren Primärenergieträgern, also etwa Sonne, Wasser oder Wind basieren. Was die geographische Nähe betrifft, setzen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zusätzlich ganz auf Regionalität. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich im Netzgebiet eines Netzbetreibers befinden und über Mittelspannungs- oder Niederspannungsanlagen verbunden sein. Dafür erhalten die Mitglieder der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft für ihren aus der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zugeteilten Strom Vergünstigungen in Form eines reduzierten Netztarifs. Weiters muss für den innerhalb der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft erzeugten und verbrauchten Strom kein Erneuerbaren-Förderbeitrag bezahlt und keine Elektrizitätsabgabe entrichtet werden. 

Im Gegensatz dazu sind Bürgerenergiegemeinschaften zwar auf Strom beschränkt, dafür gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Primärenergieträgers. Außerdem gibt es bei der Bürgerenergiegemeinschaft innerhalb Österreichs keine Begrenzung hinsichtlich der geographischen Nähe. Deswegen entfallen auch die finanziellen Vorteile. 

Umsetzungsschritte beim Regulator

Das Gesetzespaket brachte auch für uns eine ganze Reihe von Änderungen und wir sind nun dabei, die adaptierten und zusätzlichen Aufgaben umzusetzen. Im Bereich der Energiegemeinschaften zählt dazu etwa die Verordnung zu den Ortsnetztarifen. 

Was ist noch offen?

Das EAG ist bis dato noch nicht vollständig in Kraft. Offen ist noch die beihilfenrechtliche Genehmigung der europäischen Kommission. Dabei geht es darum, ob die vorgesehenen Betriebsförderungen den europäischen Vorgaben entsprechen. 

Wie geht es weiter?

Die Umsetzung bzw. die Zielerreichung sind große Herausforderungen – und die Zeit drängt. Klar ist: um die Ziele aus dem EAG hinsichtlich des Ausbaus realisieren zu können, muss die bisherige Ausbaugeschwindigkeit deutlich erhöht werden. Doch nicht nur der Bau der Anlagen an sich ist dabei wesentlich – das System bzw. die Infrastruktur muss parallel dazu weiterentwickelt und ausgebaut werden, die Digitalisierung muss Geschwindigkeit aufnehmen usw. Es muss weiter an den entsprechenden Rahmenbedingungen gearbeitet werden, damit Bewilligungsverfahren effizienter abgewickelt, Erzeugungsanlagen schneller an das Netz angeschlossen und Energiegemeinschaften operativ tätig werden können. Daneben darf die Stabilität des Stromnetzes nicht vernachlässigt werden. Hierzu bedarf es ebenfalls einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, um die bestehende Infrastruktur bestmöglich ausnutzen zu können.