Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (FCA Guideline)

Überblick

Die FCA Guideline regelt die Vergabe langfristiger (insbesondere jährlicher und monatlicher) Übertragungskapazitäten. Diese sollen Absicherungsmöglichkeiten gegen Preisrisiken beim grenzüberschreitenden Stromhandel bieten.

Konsolidierter Text (15.03.2021): Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02016R1719-20210315&qid=1662551587401

Consolidated text (15.03.2021): Commission regulation (EU) 2016/1719 of 26 September 2016 establishing a guideline on forward capacity allocation
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02016R1719-20210315&qid=1662551587401&from=EN

Wesentliche Ziele und Inhalte

Für die Vergabe langfristiger Übertragungskapazitäten sind von den Übertragungsnetzbetreibern Modalitäten und Methoden zu entwickeln, die den Anforderungen der Leitlinie entsprechen und die dann von den Regulierungsbehörden genehmigt werden. Die wesentlichsten Themenbereiche sind dabei:

  • Koordinierte Kapazitätsberechnung für den langfristigen Zeitbereich
  • Ausgestaltung der Übertragungsrechte
  • Harmonisierte Allokationsregeln
  • Einheitliche Allokationsplattform
  • Kapazitätskürzungen  und Entschädigung für diesen Fall

Early Implementation 

Einige Implementierungsschritte, die in der FCA Guideline vorgesehen sind, wurden auf freiwilliger Basis, bereits vor In-Kraft-Treten in Angriff genommen, wobei schon hohe Übereinstimmung mit den zukünftigen Anforderungen erreicht werden konnte. Zu nennen sind hier insbesondere die vereinheitlichten Allokationsregeln.

Methoden

Die Koordination während des Prozesses erfolgt je nach Thema in einem unterschiedlichen Rahmen (EU-Weit, Regional, National), wobei die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einzeln oder gemeinsam einen Vorschlag einbringen und die Entscheidung den Regulierungsbehörden (NRA, ACER) obliegt.

Methoden und betroffene Region

  • EU-WEIT:
  • Bereitstellung der für die Erstellung des gemeinsamen Netzmodells für langfristige Zeitbereiche erforderlichen Erzeugungs- und Lastdaten (SGLDP)
  • Gemeinsames Netzmodell (CGM)
  • Gemeinsame Anforderungen für die zentrale Vergabeplattform (SAP)
  • Aufteilung der Kosten der zentralen Vergabeplattform (SAP)
  • Harmonisierte Vergabevorschriften (HAR)
  • Verteilung von Engpasserlösen (CID)
  • Aufteilung der zur Sicherstellung der Verbindlichkeit angefallenen Kosten und für die Vergütung langfristiger Übertragungsrechte (LTRs)
  • REGIONAL:
  • Kapazitätsberechnungsmethode (CCM)
  • Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität (LTSM)
  • Regionale Ausgestaltung langfristiger Übertragungsrechte (LTTRs)
  • Festlegung von Ausweichverfahren
  • Regionale Anforderungen der harmonisierten Vergabevorschriften
  • NATIONAL:
  • Nominierungsvorschriften

EU-WEIT

Bereitstellung der für die Erstellung des gemeinsamen Netzmodells für langfristige Zeitbereiche erforderlichen Erzeugungs- und Lastdaten (GLDP)

  • Relevante Artikel: Art. 17 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (a) FCA-GL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: genehmigt durch alle NRAs

Die Methode beschreibt welche Daten Erzeuger und Lasten (inklusive am Höchstspannungsnetz angeschlossene Verteilnetzbetreiber und Betreiber von Hoch-Gleichspannungs-Übertragungsleitungen (HGÜ)) wann an die ÜNB zu liefern haben. Dabei richtet sich die Methode explizit an Verteilnetzbetreiber, Betreiber von HGÜ-Leitungen, Erzeuger und Lasten. Die ÜNB verwenden diese Daten dann im gemeinsamen Netzmodell, um die Kapazitätsberechnung durchzuführen. Diese Methode berücksichtigt und ergänzt die entsprechende laut Art. 16 CACM-GL vorgesehene Methode für Erzeugungs- und Lastdaten.

Beilage 1: https://eepublicdownloads.entsoe.eu/clean-documents/Network%20codes%20documents/Implementation/cacm/GLDPM-v2-2017-05-23-1000h.pdf

Beilage 2: https://eepublicdownloads.entsoe.eu/clean-documents/nc-tasks/17%20-%20GLDPM%20NRA%20approval.pdf

Laut Art 4(6) Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (konsolidierter Text 15.03.2021) bedarf diese angeführte Modalität oder Methode und etwaige Änderungen dieser, der Genehmigung der Agentur (ACER). Die weiterführenden Entscheidungen und Einreichungen können der ACER Website entnommen werden: https://www.acer.europa.eu/documents/official-documents/individual-decisions

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Gemeinsames Netzmodell (CGM)

  • Relevante Artikel: Art. 18 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (b) FCA GL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: genehmigt durch NRAs

Das gemeinsame Netzmodell wird von den ÜNB zur Kapazitätsberechnung herangezogen. Diese Methode berücksichtigt und ergänzt die entsprechende laut Art. 17 CACM-GL vorgesehene Methode für das gemeinsame Netzmodell.

Beilage 1: https://docstore.entsoe.eu/Documents/Network%20codes%20documents/Implementation/cacm/cgmm/CGMM-v2-plus.pdf

Beilage 2: https://eepublicdownloads.entsoe.eu/clean-documents/nc-tasks/NRAs%20final%20approval.pdf

Zusätzlich folgenden Satz einfügen:
Laut Art 4(6) Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (konsolidierter Text 15.03.2021) bedarf diese angeführte Modalität oder Methode und etwaige Änderungen dieser, der Genehmigung der Agentur (ACER). Die weiterführenden Entscheidungen und Einreichungen können der ACER Website entnommen werden: https://www.acer.europa.eu/documents/official-documents/individual-decisions

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Gemeinsame Anforderungen für die zentrale Vergabeplattform (SAP)

  • Relevante Artikel: Art. 49 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (c) FCA GL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Genehmigt durch alle NRAs

Laut Art 4(6) Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (konsolidierter Text 15.03.2021) bedarf diese angeführte Modalität oder Methode und etwaige Änderungen dieser, der Genehmigung der Agentur (ACER). Die weiterführenden Entscheidungen und Einreichungen können der ACER Website entnommen werden: https://www.acer.europa.eu/documents/official-documents/individual-decisions

 

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Aufteilung der Kosten der zentralen Vergabeplattform (SAP)

  • Relevante Artikel: Art. 59 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (f) FCA GL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Genehmigt durch alle NRAs

Laut Art 4(6) Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (konsolidierter Text 15.03.2021) bedarf diese angeführte Modalität oder Methode und etwaige Änderungen dieser, der Genehmigung der Agentur (ACER). Die weiterführenden Entscheidungen und Einreichungen können der ACER Website entnommen werden: https://www.acer.europa.eu/documents/official-documents/individual-decisions

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Harmonisierte Vergabevorschriften (HAR)

  • Relevante Artikel: Art. 51 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (d) FCA GL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: ACER erließ am 2.10.2017 einen Beschluss.

Die harmonisierten Vergabevorschriften regeln die Verpflichtungen im Hinblick auf physikalische Übertragungsrechte, finanzielle Übertragungsrechte mit Option und finanzielle Übertragungsrechte mit Obligation. Sie enthalten u.a. die Beschreibung des Vergabeprozesses, Mindestanforderungen für die Teilnahme, finanzielle Vorschriften, Vorschriften für Kürzung und Ausgleichszahlungen, die Übertragung von Übertragungsrechten an andere Marktteilnehmer, sowie Vorschriften für höhere Gewalt und Haftung. 

Laut Art 4(6) Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (konsolidierter Text 15.03.2021) bedarf diese angeführte Modalität oder Methode und etwaige Änderungen dieser, der Genehmigung der Agentur (ACER). Die weiterführenden Entscheidungen und Einreichungen können der ACER Website entnommen werden: https://www.acer.europa.eu/documents/official-documents/individual-decisions

Verteilung von Engpasserlösen (CID)

  • Relevante Artikel: Art. 57 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (e) FCA GL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: genehmigt durch NRAs

Laut Art 4(6) Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (konsolidierter Text 15.03.2021) bedarf diese angeführte Modalität oder Methode und etwaige Änderungen dieser, der Genehmigung der Agentur (ACER). Die weiterführenden Entscheidungen und Einreichungen können der ACER Website entnommen werden: https://www.acer.europa.eu/documents/official-documents/individual-decisions

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Aufteilung der zur Sicherstellung der Verbindlichkeit angefallenen Kosten und für die Vergütung langfristiger Übertragungsrechte (LTRs)

  • Relevante Artikel: Art. 61 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (g) FCA GL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs

Laut Art 4(6) Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (konsolidierter Text 15.03.2021) bedarf diese angeführte Modalität oder Methode und etwaige Änderungen dieser, der Genehmigung der Agentur (ACER). Die weiterführenden Entscheidungen und Einreichungen können der ACER Website entnommen werden: https://www.acer.europa.eu/documents/official-documents/individual-decisions

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REGIONAL

Kapazitätsberechnungsmethode (CCM)

  • Relevante Artikel: Art. 10 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 7 (a) FCA GL

  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller NRAs einer Region

  • Status: Prozess nach Art 4(4) der FCA Guideline

  • Core TSOs haben am 29 August 2019 Core NRAs und ACER informiert, dass sie – entsprechend dem Artikel 4(4) der FCA innerhalb der festgelegten Fristen den nationalen Regulierungsbehörden keinen Vorschlag für die Modalitäten oder Methoden vorlegen werden können. ACER setzte die Kommission hiervon in Kenntnis und geht, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Regulierungsbehörden, den Gründen für das Scheitern nach. Laut Artikel 4(4) soll die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Annahme der notwendigen Modalitäten oder Methoden innerhalb von vier Monaten nach Eingang der Mitteilung der Agentur zu ermöglichen.

2. Kapazitätsberechnungsregion IN (Italy North)

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Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität (LTSM)

  • Relevante Artikel: Art. 16 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 7 (b) FCA GL Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller NRAs einer Region
  • Status: Abänderungsantrag der NRAs 

1. Kapazitätsberechnungsregion Core

 

2. Kapazitätsberechnungsregion IN (Italy North)

 

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Regionale Ausgestaltung langfristiger Übertragungsrechte (LTTRs)

Die ÜNB jeder Kapazitätsberechnungsregion haben einen Vorschlag zur regionalen Ausgestaltung der langfristigen Übertragungsrechte auszuarbeiten. Dieser muss einen Zeitplan für die Einführung, sowie mindestens die Beschreibung der Art, der Zeitbereiche, der Produktart und der abgedeckten Gebotszonengrenzen beinhalten. 

1. Kapazitätsberechnungsregion Core

  • Relevante Artikel: Art. 31 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (c) FCA GL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller NRAs einer Region
  • Status: Genehmigt durch Core NRAs

2. Kapazitätsberechnungsregion Italy North

  • Relevante Artikel: Art. 31 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (c) FCA GL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller NRAs einer Region
  • Status: Genehmigt durch IN NRAs

Vorschlag der ÜNB

Festlegung von Ausweichverfahren

  • Relevante Artikel: Art. 42 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (d) FCA GL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller NRAs einer Region
  • Status: optional

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Regionale Anforderungen der harmonisierten Vergabevorschriften

  • Relevante Artikel: Art. 52 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 6 (e) FCA GL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller NRAs einer Region
  • Status: Genehmigt durch alle NRAs

1. Kapazitätsberechnungsregion CORE

2. Kapazitätsberechnungsregion IN (Italy North)

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NATIONAL

Nominierungsvorschriften 

  • Relevante Artikel: Artikel 36 FCA-GL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: genehmigt (IN-AT) bzw. (AT-HR-CZ-DE-HU-PL-SK-SI)

1. Region Italy North (IN)

2. Österreich, Kroatien, Tschechische Republik, Deutschland, Ungarn, Polen, Slowakische Rebublik und Slowenien Grenzen

 

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