E-Mobilität

Symbolbild E-Mobilität

 

E-Mobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien ist eine vielversprechende Alternative, die Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher spielen jedoch Bedenken um genügend Reichweite und die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch immer eine Rolle und sind damit ein Hemmnis bei der Verbreitung der E-Mobilität. Hier besteht ein großes Bedürfnis nach zuverlässiger und transparenter Information. Als E-Control bemühen wir uns, hierzu beizutragen.

 

Erhebung: Status-Quo der E-Mobilisten in Österreich 2024 (1,4 MB)

  • Public Opinion Strategies, Untersuchungszeitraum Dezember 2023 - Jänner 2024

Wer ist für E-Mobilität zuständig?

Die Zuständigkeiten im Bereich der E-Mobilität teilen sich auf mehrere Stellen auf:

  • Der Netzbetreiber ist zuständig dafür, den Zählpunkt bzw. die Ladestelle anzuschließen. Dies gilt sowohl für die private Wallbox wie auch für die kommerziellen, öffentlich zugänglichen Ladestationen.
  • Der Stromanbieter beliefert den Zählpunkt. 
  • Der Ladestellenbetreiber bietet die Dienstleistung des Stromladens an. Er ist kein Stromhändler im Sinne des Gesetzes. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des VwGHl; gegebenenfalls ist die Gewerbeordnung anwendbar. 
  • Verschiedene Zuständigkeiten liegen bei den Ministerien BMK und BMDW, die sich mit dem Thema E-Mobilität befassen.
  • Bund, Länder und Gemeinden sind über das Energierecht, Gewerberecht (Berufsrecht und Anlagenrecht), Baurecht, Wohnrecht sowie Verkehrsrecht usw. involviert. 
  • Wir als E-Control sind für das Ladestellenverzeichnis, Netzanschlussfragen, Stromanbieterwechsel sowie Stromkennzeichnung zuständig.

Netzanschluss einer Ladestation

Beim Netzanschluss einer Ladestation (öffentliche oder private Wallbox) gelten die allgemeinen Regelungen über den Netzanschluss und Sie müssen das entsprechende Entgelt entrichten. Sie schließen dabei Verträge mit Verteilnetzbetreiber und Stromanbieter ab. Es gilt die Allgemeine Anschlusspflicht, die im ElWOG 2010 und dem jeweiligen Ausführungsgesetz der Länder zu finden ist. Wenn Sie Wert auf die Zusammensetzung der Stromherkunft Ihrer Ladestation legen, beachten Sie bitte den Versorgermix Ihres Stromanbieters.

Ladestellenverzeichnis

Mit dem Ladestellenverzeichnis gibt es erstmals eine umfassende Lösung, die auf Grund der gesetzlichen Meldeverpflichtung für die Ladestellenbetreiber in Kürze auch flächendeckend sein und somit alle öffentlichen Ladestellen leicht auffindbar machen wird. Mitte November haben wir mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das österreichische Ladestellenverzeichnis offiziell vorgestellt. Es macht es Ihnen leicht, alle öffentlichen Ladestellen zu finden, und unterstützt damit die Verbreitung der E-Mobilität, denn Betreiber von öffentlichen Ladestellen sind zur Meldung in das offizielle Ladestellenverzeichnis Österreichs verpflichtet (§3(5) Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR).

Das Ladestellenverzeichnis finden Sie unter www.ladestellen.at.

Weitere Informationen für Ladestellenbetreiber: Häufige Fragen & Antworten zur Eingabe von Ladestellen und Ladepunkten.

ladetarif.at - Der Lade-Tarifkalkulator der E-Control

Mit ladetarif.at bietet die E-Control in Kooperation mit dem Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine Applikation, die E-Mobilist:innen das Auffinden und vor allem das Vergleichen von Ladevertragsangeboten („Ladekarten“) erleichtern soll, um das jeweils für die individuelle Situation am besten geeignete wählen zu können.

Vorbild für diese neue Applikation war der seit 2001 bewährte Tarifkalkulator für Strom und Gas für Haushalts- und Gewerbekund:innen.

Wichtig: Der Lade-Tarifkalkulator erstellt keine Prognose Ihrer tatsächlichen Ladekosten!

Um die unterschiedlichen Angebotsmodelle (v.a. Abrechnung nach Abgabemenge in Cent/kWh und nach Ladezeit in Cent/Minute) vergleichbar zu machen, werden alle Angebote unter bestimmten Annahmen auf fiktive Jahreskosten hochgerechnet.

Ausgehend von Ihren Angaben wird dabei eine Annäherung an Ihre Situation angestrebt, wobei die Applikation explizit nicht vorgibt, tatsächliche Kosten vorhersagen zu können. Aufgrund vieler Parameter – von der jeweils umweltbedingten Ladeleistung bis zur Wahl der jeweils in Frage kommenden Ladepunkte – wäre eine solche Vorhersage gar nicht zu treffen. Vielmehr geht es darum, unter Voraussetzungen, die für alle Angebote gleich sind, eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Welche Daten Sie selbst angeben können

Um Ihrem tatsächlichen Ladeverhalten nahe zu kommen, können Sie folgende Werte selbst eingeben:

  • Den Stromverbrauch Ihres E-Autos
  • Die Fahrstecke, die Sie pro Jahr insgesamt fahren
  • Den Anteil am Stromverbrauch Ihres E-Autos, den Sie an öffentlich zugänglichen Ladestationen laden
  • Die maximale Ladeleistung Ihres E-Autos

Wenn Sie den Verbrauch bzw. die Ladeleistung Ihres E-Autos nicht kennen, können Sie Ihre Marke und Ihr Modell auswählen und den Vergleich mit den jeweiligen Herstellerdaten rechnen lassen.

Mit Filtern können Sie folgende, weitere Feineinstellungen vornehmen

  • Ihre bevorzugte Ladegeschwindigkeit an öffentlich zugänglichen Ladestellen

Welche Wirkung hat das?

Wenn hier keine Auswahl getroffen wird, so nimmt das Tool an, dass die von den jeweiligen Anbietern bereitstehenden Ladepunkte gleichmäßig oft benutzt werden. Wenn hier eine Auswahl getroffen wird, dann wird der Vergleich ausschließlich mit den verfügbaren Ladepunkten in der gewählten Leistungsgröße gerechnet.

  • Die Bundesländer, in denen Sie vorwiegen fahren und laden

Welche Wirkung hat das?

Wenn hier keine Auswahl getroffen wird, so nimmt das Tool an, dass die von den jeweiligen Anbietern bereitstehenden Ladepunkte in ganz Österreich gleichmäßig oft benutzt werden. Wenn hier ein oder mehrere Bundesländer gewählt sind, stellt das Tool den Vergleich nur auf Basis der in diesen Bundesländern liegenden Ladepunkte an.

  • Produkteigenschaften

Welche Wirkung hat das?

Hier können Sie die Angebote auf diejenigen reduzieren, die Eigenschaften umfassen, die Ihnen wichtig sind

  • Anteil an Ladung in der Nacht

Welche Wirkung hat das?

Vor allem in städtischen Gebieten gibt es bei manchen Anbietern große Unterschiede zwischen den Ladepreisen am Tag und in der Nacht, etwa, weil in der Nacht Parkgebühren, die ein städtischer Anbieter sonst im Ladepreis inkludiert hat, wegfallen. Ist hier keine Auswahl getroffen, nimmt das Tool an, dass zu gleichen Teilen am Tag und in der Nach geladen wird. Wenn Sie hier eine prozentuelle Aufteilung einstellen, wird mit dieser gerechnet.

Grundsätzliche Annahmen

Wir wissen nicht, wo die Nutzer:innen laden und wir kennen die Länge der einzelnen Ladevorgänge nicht. Daher rechnet die Applikation immer mit idealisierten Annahmen und mit einer gleichmäßigen Verteilung, z.B. bei der Nutzung der in einem ausgewählten Gebiet verfügbaren Ladepunkte einer Marke.

Weitere Fragen zur E-Mobilität?

Sollten Sie zu diesen Themen weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit kostenlos an unsere Energie-Hotline unter der Telefonnummer 0800 21 20 20 wenden oder uns über unser Kontaktformular schreiben.

Weitere, spannende und laufend aktualisierte Zahlen und Fakten zur E-Mobilität finden Sie auch auf folgenden Websites:

www.austriatech.at/de/mobilitaetsdaten/

www.beoe.at/

www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/alternative_verkehrskonzepte/elektromobilitaet.html