Informationen zur Einbringung in behördlichen Verfahren

Für Eingaben in Verwaltungsverfahren der E-Control gelten im Bereich des Vorstands und der Regulierungskommission gleichermaßen die folgenden Vorgaben:

Schriftliche Anbringen können in Papierform postalisch oder an Werktagen persönlich bei der Rezeption eingebracht werden (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 17:30 Uhr, Freitag bis 14 Uhr).

Elektronische Anbringen können per

  • E-Zustellung (FN 206078g), 

  • elektronischem Kontaktformular und 

  • per E-Mail eingebracht werden.

Für Gerichte und berufsmäßige Parteivertreter ist die Einbringung per ERV möglich (Direktzustellung an Z985850).

Speichermedien (zB Disketten, USB-Datenspeicher) können aufgrund technischer Einschränkungen und aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden. Bei Bedarf kann für größere Datenmengen seitens E-Control eine elektronische Datenbox eingerichtet werden.

Die Einbringung von Anbringen per E-Mail ist rechtswirksam nur an die Adresse office@e-control.at  oder auf, hierfür speziell eingerichtete E-Mail-Adressen möglich, die auf den jeweiligen Bereichen dieser Website (www.e-control.at) ersichtlich sind.

Die Einbringung ausschließlich an die persönlichen E-Mail-Adressen von Organmitgliedern oder Bediensteten der E-Control hat keine Rechtswirkung.

Die maximale Größe von 10 Megabyte (inklusive aller Attachments/Beilagen) darf bei E-Mails nicht überschritten werden.

Die zulässigen Dateiformate  für elektronische Eingaben sind:
 Text: .txt, csv, xml
 Allgemeine Dokumente: doc, docx, rtf, pdf
 Tabellen: xls, xlsx, csv, xml
 Folienpräsentationen: ppt, pptx, pdf
 Bilddateien: jpg, jpeg, gif, tif, png

Dateiarchive (zB zip- oder rar-Dateien) sowie Dateien mit Passwort- oder Konvertierungsschutz (geschützte PDF-Dateien, MS-Office-Dateien mit Passwort, etc.) sowie nicht angeführte Dateiformate können nicht angenommen werden.

Für Teilnehmende des ERV sind die dafür gültigen Einschränkungen zu beachten.

Spam-E-Mails sowie E-Mails, die Malware (Viren, Trojaner, etc.) oder ausführbare Programme (zB .exe) enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler bzw. die Übermittlerin aus Sicherheitsgründen nicht informiert.