Zurück E-Control: Strom- und Gaskennzeichnung 2023 bringt noch mehr Transparenz für Endkund:innen
E-Control: Strom- und Gaskennzeichnung 2023 bringt noch mehr Transparenz für Endkund:innen
Verpflichtende Gaskennzeichnung geht in die zweite Runde. Ausweisung des gemeinsamen Handels stärkt die Stromkennzeichnung
E-Control: Strom- und Gaskennzeichnung 2023 bringt noch mehr Transparenz für Endkund:innen (0,2 MB)
- Pressemeldung vom 28. Oktober 2024
Wien (28. Oktober 2024) – Die jährliche Überprüfung der Strom- und Gaskennzeichnung durch die Regulierungsbehörde E-Control hat für die Kennzeichnungsperiode 2023 neuerlich einen hohen Anteil von erneuerbaren Energieträgern in der Stromkennzeichnung gebracht. „Der Wert stieg im Vergleich zum Vorjahr von 82,93 % auf 84,73%. Der Anteil der fossilen Energieträger liegt bei 15,22 % und die sonstigen Primärenergieträger, die ebenfalls zu den Fossilen gezählt werden, bei 0,05 %. Die erneuerbaren Energieträger teilen sich auf in
61,65 % Wasserkraft und 12,15 % Windenergie. Sonnenenergie, Biomasse und andere Erneuerbare machen gerundet gemeinsam 10,93 % aus. In der aktuellen Periode wurden keine Herkunftsnachweise aus Nuklearenergie eingesetzt.“, zitiert der Vorstand der E-Control, Alfons Haber, aus dem aktuell veröffentlichen Strom- und Gaskennzeichnungsbericht.
Österreich bei eingesetzten Herkunftsnachweisen voran
Der Großteil der eingesetzten Herkunftsnachweise, nämlich 68%, stammt aus Österreich. Bei den Importen liegt wie in der Vergangenheit hingegen Norwegen mit einem Anteil von knapp 11 % an der gesamten Kennzeichnung an der Spitze.
Kritikpunkte entkräftet
Häufig kritisiert wurde in der Vergangenheit die Möglichkeit, Herkunftsnachweise getrennt vom Strom zu beschaffen. So kann beispielsweise Strom, der an einer Strombörse gekauft wird und dessen physikalische Herkunft entsprechend unklar ist, mittels Herkunftsnachweis ein Mascherl bekommen. „Seit diesem Jahr müssen Lieferanten in der Stromkennzeichnung angeben, welchen Anteil von Herkunftsnachweisen sie gemeinsam mit dem Strom erworben haben. Somit bleibt der getrennte Handel zwar möglich, muss jedoch den Kund:innen zur Kenntnis gebracht werden. Dadurch wird zusätzliche Transparenz geschaffen und die Kund:innen können noch besser nachvollziehen, wohin ihr Geld fließt.,“ erläutert Haber eine wesentliche Verbesserung im System. In Summe wurden in der Kennzeichnungsperiode 2023 rund 46 % der Herkunftsnachweise gemeinsam mit dem Strom beschafft.
Gaskennzeichnung
Bereits zum zweiten Mal galt auch für Lieferanten, die Endkund:innen in Österreich mit Gas beliefern, eine Kennzeichnungspflicht. „Für 2023 konnten etwa 0,1% der gelieferten Mengen mit Herkunftsnachweisen aus Biomethan gekennzeichnet werden. 99,9% waren Erdgas unbekannter Herkunft. Das ist das gleiche Ergebnis wie im Jahr zuvor.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.
Und weiter: „Können keine Herkunftsnachweise eingesetzt werden, um den Ursprung eindeutig zu belegen, zählt die Lieferung als sogenanntes Erdgas unbekannter Herkunft.“ Zwar wurden 2023 die ersten Herkunftsnachweise für Erdgas aus Österreich ausgestellt, diese wurden aber nicht zur Kennzeichnung eingesetzt.
Im Jahr 2023 kam erstmals die sogenannte Produktzuordnung zum Tragen. „Diese erlaubt es den Lieferanten, die vorhandenen Herkunftsnachweise exakt dem jeweiligen Produkt zuzuordnen.“, so Urbantschitsch. Insgesamt ergaben sich durch die Novellierung der Gaskennzeichnungsverordnung deutlich weniger Anfragen lieferantenseitig. 2023 wurden Herkunftsnachweise weder exportiert noch importiert. Damit stammten alle eingesetzten Herkunftsnachweise aus Österreich. „Derzeit sehen wir bei der Gaskennzeichnung leider noch kaum Dynamik am Markt. Trotzdem arbeitet die E-Control laufend daran, die Funktionalitäten im System weiter zu entwickeln, um den Marktteilnehmern möglichst viel Spielraum bei der Kennzeichnung zu ermöglichen.“, betont Urbantschitsch. Erstmals wurden im Jahr 2024 innerhalb Europas auch Herkunftsnachweise für Wasserstoff in der Gasnachweisdatenbank der E-Control ausgestellt. Zudem gab es erste internationale Transfers von Gasherkunftsnachweisen, nämlich Importe in die Nachweisdatenbank der E-Control. „Wir gehen deshalb davon aus, dass künftig ein reger Handel mit Herkunftsnachweisen Gas zu erwarten sein wird. Eine Dynamik wie im Strombereich wäre auf jeden Fall wünschenswert.“, so Urbantschitsch abschließend.
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