Auch Strom- und Gasanbieter lassen sich neue Wege einfallen, um Kundinnen und Kunden anzuwerben. Ob für den Verkaufsstand, den Vertriebsmitarbeiter vor Ihrer Haustüre oder den unerwünschten Werbeanruf – wir geben Tipps, was Sie tun können, um gut informierte Entscheidungen treffen zu können!
Kontakt an einem Verkaufsstand oder an Ihrer Haustür
Wenn Sie an einem Verkaufsstand als Kunde geworben werden, lassen Sie sich alles gut erklären und unterschreiben Sie am besten nicht gleich vor Ort. Gehen Sie sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um und lassen Sie sich Unterlagen mitgeben. Zuhause können Sie diese in Ruhe durchlesen. Melden Sie sich dann wieder beim jeweiligen Strom- oder Gasanbieter, wenn das Angebot für Sie passt, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Auch wenn ein Vertriebsmitarbeiter vor Ihrer Haustüre steht und Sie als Kunde gewinnen möchte, gilt dasselbe: überlegen Sie in Ruhe und unterschreiben Sie am besten nicht sofort!
Wir beantworten an unserer Energie-Hotline unter 0810 10 25 54 oder beratung@e-control.at gerne Ihre Fragen oder gehen Angebote mit Ihnen gemeinsam durch.
Telefonischer Kontakt durch Ihnen unbekannten Strom- oder Gasanbieter
Manche Unternehmen versuchen, durch sogenannte „unerwünschte Werbeanrufe“ telefonisch neue Kundinnen und Kunden anzuwerben. Dabei ist es oft nicht ganz einfach, den Überblick über das anrufende Unternehmen, die Vertragsbedingungen und den mündlichen Vertragsabschluss zu bewahren. Fragen Sie nach und notieren Sie sich, wie das Unternehmen heißt, für das Ihnen ein Vertrag angeboten wird und unter welcher Telefonnummer Sie für Rückfragen jemanden erreichen können.
Falls Sie so ein Telefongespräch geführt haben und im Anschluss nicht sicher sind, ob Sie einen Vertrag eingegangen sind oder nicht, melden Sie sich gleich bei dem Unternehmen und geben Sie das bekannt. Vergewissern Sie sich, ob der Vertrag bereits abgeschlossen wurde oder nicht.
Sie haben ein Rücktrittsrecht vom Vertrag – sowohl bei Haustürgeschäften als auch bei einem Vertragsabschluss übers Telefon. Wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und Ihnen das nicht bewusst war oder Sie es sich hinterher einfach anders überlegt haben, weil Sie am Telefon zu schnell zugesagt oder an einem Verkaufsstand etwas unterschrieben haben, haben Sie grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.