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SOGL Datenaustausch-V


Entwürfe Archiv

Begutachtung SOGL Datenaustausch Verordnung 2024

die Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen Anforderungen für den Datenaustausch (SOGL Datenaustausch-V), BGBl. II Nr. 316/2021 trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und wird mit Ablauf des 30. Novembers 2024 außer Kraft treten. Die SOGL Datenaustausch-V legt Vorgaben für den die Anwendbarkeit und den Umfang des Datenaustauschs zwischen signifikanten Netznutzern,  Verteilernetzbetreibern und  Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage der Kategorien Stammdaten (Art. 48 Verordnung (EU) 2017/1485 idgF (SOGL), Fahrplan- und Prognosedaten (Art. 49 SOGL), Echtzeitdaten (Art. 44, 47 und 50 SOGL) sowie den Vorgaben gemäß Art. 51 bis 53 SOGL fest.

Im Hinblick auf das Außerkrafttreten der SOGL Datenaustausch-V mit 30. November 2024 hat die Austrian Power Grid AG als Regelzonenführerin mit Antrag vom 15. Juli 2024 gemäß § 18a ElWOG 2010 iVm Art. 40 Abs. 5 SOGL die Erlassung der SOGL Datenaustausch-V 2024 bei der E-Control beantragt.

Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.

Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 16. August 2024 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at mit dem Betreff „V SO 04/24SOGL Datenaustausch-V 2024“ zu richten. 

Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen veröffentlicht werden können. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte ausdrücklich in Ihrer Stellungnahme bekannt.

 

SOGL Datenaustausch-V 2024 (0,1 MB)

  • Begutachtungsentwurf samt Erläuterungen

Konsultationsentwurf der SOGL Datenaustausch-V 

Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SOGL Datenaustausch-V nebst Erläuterungen sowie ein Informationsblatt über den Regelungskontext der Verordnung.
Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 30. April 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu senden. Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen an dieser Stelle veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte in Ihrer Stellungnahme an.

 

Konsultationsentwurf SOGL Datenaustausch-V (0,1 MB)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen Anforderungen für den Datenaustausch (SOGL Datenaustausch-V)

Am 26. April 2021 hat ein Webinar der E-Control zu diesem Thema stattgefunden, um  Interessierten bzw. Stakeholder den Entwurf vorzustellen und einen leichteren Zugang zum Thema zu ermöglichen.