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Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung - EMo-V
Entwürfe Archiv
Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022-Novelle 2023 – EMo-V 2022-Novelle 2023
Zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben auf den Strommärkten sind die Behörden auf Bekanntgabe der entsprechenden Informationen der Marktteilnehmer angewiesen. Die auf der Basis von § 88 Abs 2 ElWOG 2010 erlassene Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung (EMo-V 2022) ist aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Endkundenbereich zu ergänzen.
Die Anzahl gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen hat zuletzt deutlich zugenommen und ist nicht mehr vernachlässigbar. Zu Bürgerenergiegemeinschaften und Mehrfachteilnahme wurden nach dem Erlass der EMo-V 2022 die Datenaustauschprozesse vereinbart, daher können jetzt die Meldepflichtigen für die benötigten Daten festgelegt werden. Die Auswirkungen von Bürgerenergiegemeinschaften und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen auf die Wettbewerbsentwicklung im Endverbraucherbereich sind wie jene der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften zu überwachen.
Deutliche Veränderungen in der Ausgestaltung von Produkten und Preisen für Bestands- und Neukunden erfordern ergänzende Datenabfragen bei Lieferanten, um die Preis- und Kostensituation einzelner Kundengruppen beobachten zu können.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 14. November 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V EMO 01/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Elektrizitäts- Monitoring-Verordnung 2022-Novelle 2023 – EMo-V 2022-Novelle 2023 (0,1 MB)
- Entwurf und Erläuterungen
Begutachtungsentwurf EMo-V 2022
Mit diesem Begutachtungsentwurf der Neuerlassung der Verordnung des Vorstands der E-Control über die Datenerhebung zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben durch die Landesregierungen und zur Erfüllung der Aufgaben der Regulierungsbehörde (Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022 – EMo-V 2022), wird die bisherige Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung um Meldepflichten erweitert.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 22. August 2022 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Konsultation Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung
Mit der vorliegenden Verordnung werden die für die Aufgaben der Landesregierungen nach § 88 Abs. 1 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110/2010 idF BGBl. I Nr. 108/2017, und zur Erfüllung der Aufgaben der Regulierungsbehörde notwendigen Daten bestimmt.
Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 24. November 2017 an die E-Mail Adresse datenerhebung@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden.
Außer Kraft getreten
Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022 (EMo-V 2022)
- Verordnung des Vorstands der E-Control über die Datenerhebung zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben durch die Landesregierungen und zur Erfüllung der Aufgaben der Regulierungsbehörde (Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022 – EMo-V 2022). Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BGBLAUTH&Dokumentnummer=BGBLA_2022_II_351
Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2017
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Verordnung des Vorstands der E-Control über die Datenerhebung zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben durch die Landesregierungen und zur Erfüllung der Aufgaben der Regulierungsbehörde (Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung – EMo-V)
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https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_II_403/BGBLA_2017_II_403.pdf