Zurück Strom aktuell
Strom aktuell
Die neue System Operation Guideline (SOGL)-Datenaustausch-V
Die Nachfolgeverordnung der SOGL-Datenaustausch-V tritt mit 1. Dezember 2024 in Kraft. Die Verordnung regelt den Austausch von Stammdaten, Fahrplan- und Verfügbarkeitsdaten, Ist-Zählwerten und Echtzeitdaten der signifikanten Netznutzer (SNN), welche für die Netzsicherheitsrechnung und Prognose benötigt werden.
In der neuen Verordnung wurden für Verbrauchsanlagen die Signifikanzkriterien erweitert. Ab einer netzwirksamen Leistung von >= 5 MW am Netzanschlusspunkt in Bezugsrichtung gelten sie als signifikant und sind nun ebenfalls zur Datenlieferung verpflichtet. Darüber hinaus sind Energiespeicheranlagen entsprechend der Kriterien der Verordnung als signifikante Stromerzeugungs- oder Verbrauchsanlagen zu betrachten. Außerdem gelten alle Anlagen, die sich am selben Netzanschlusspunkt bzw. Zählpunkt wie ein Signifikanter Netznutzer (SNN) befinden, als signifikant. Für kleine Anlagen müssen jedoch nur Stammdaten übermittelt werden.
Durch die neue Verordnung müssen alle SSN zusätzliche Stammdaten übermitteln. Zudem sind ergänzend Stammdaten einheitenscharf zu liefern.
Die Fahrplan- und Verfügbarkeitsdaten von Stromerzeugungsanlagen müssen ebenfalls einheitenscharf übermittelt werden. Ausnahmen gibt es bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen - auch dann, wenn sie Teil einer hybriden Stromerzeugungsanlage sind. Hier werden die Daten aggregiert übermittelt.
Die Verpflichtung zur Übermittlung von Echtzeitdaten betrifft bestehende Stromerzeugungsanlagen, sofern diese bereits fernwirktechnisch angebunden sind und die in der Verordnung bestimmten Leistungsgrenzen überschritten werden. Neue Stromerzeugungsanlagen ab den genannten Leistungsgrenzen müssen fernwirktechnisch angebunden werden, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Außerdem sind zusätzliche Echtzeitdaten (z.B. meteorologische Daten) für Windkraft- und Photovoltaikanlagen zu melden, sofern diese verfügbar sind.
Die Verpflichtung zur Übermittlung von Ist-Werten (Zählwerte) obliegt gemäß neuer Datenaustauschverordnung den Anschlussnetzbetreibern, anstatt – wie bisher – den Betreibern der SNN. Die neue SOGL-Datenaustausch-V ist bis inkl. 30.11.2029 gültig.
Regulierungsbehörden unterstützen weitere regionale Marktintegration durch strukturierte Zusammenarbeit
Mit der ACER-Entscheidung 04/2024 von März 2024 wurde ein neues geographisches Setting zur regionalen Koordination für Teile des Übertragungsnetzbetriebs (insbes. Kapazitätsberechnung und -vergabe) geschaffen. Die bisher bestehenden Regionen Core und Italy-North werden damit zumindest für die Day-Ahead Kapazitätsberechnung zusammengelegt. Die neue Region wurde „Central Europe“ betitelt. Da die Koordinierung in bisher zwei Regionen für unterschiedliche Grenzen durchaus Optimierungspotenzial hatte, entstehen durch diese Zusammenlegung Vorteile für den österreichischen Markt.
In der institutionellen Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden (NRAs) wurde dieser Entwicklung nunmehr Rechnung getragen. Um die Kooperation zwischen den NRAs zu erleichtern, wurde ein Memorandum of Understanding unterzeichnet und Regeln für die Koordinierungsprozesse in der neuen Region etabliert. Dadurch sollen effiziente formale Genehmigungsprozesse und eine koordinierte aktive Begleitung der Umsetzung von regulatorischer Seite gewährleistet werden. Ein erster gemeinsamer Schritt wird die informelle Stellungnahme zur Day-Ahead Kapazitätsberechnungsmethode sein, welche seit Mitte Oktober konsultiert wird.
Veröffentlichung der TOR Verteilernetzanschluss V1.2
Die neue Version der TOR Verteilernetzanschluss beinhaltet Klarstellungen bezüglich der Anforderungen an elektrische Energiespeicher sowie Überarbeitungen der Regelungen zu Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Einige technische Anforderungen an Ladeeinrichtungen gemäß TOR Verteilernetzanschluss treten sechs Monate nach Veröffentlichung der OVE-Richtlinie R 37 („Prüfanforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge hinsichtlich Einhaltung der Anforderungen der TOR Verteilernetzanschluss – Nieder-, Mittel- und Hochspannung“) in Kraft, beispielsweise Anforderungen bezüglich Robustheit und dynamischer Netzstützung, Wiederzuschaltung und Trennung, Symmetrie, Blindleistungsverhalten und Unterspannungsauslösung. Ein Entwurf der OVE-Richtlinie R 37 wurde vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik am 15. September 2024 veröffentlicht. Die Veröffentlichung der finalen Version wird für Ende 2024 erwartet.
https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/marktregeln/tor