Entgelt für Messleistungen
Durch das Entgelt für Messleistungen werden dem Netzbetreiber jene direkt zuordenbaren Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, der Eichung und der Datenauslesung verbunden sind. Soweit Messeinrichtungen von den Netzbenutzern selbst beigestellt werden, ist das Entgelt für Messleistungen entsprechend zu vermindern.Die festgesetzten Entgelte für Messleistungen verstehen sich als Höchstpreise und wurden in Euro/Monat festgesetzt. Sie beinhalten die Messgeräte inklusive der eventuell zusätzlich eingesetzten Geräte zur Datenfernauslesung sowie die gegebenenfalls notwendigen Wandler.
Arten der Messung
- Mittelspannungswandler-Lastprofilzählung ist die Messung von elektrischer Arbeit unter zusätzlicher Erfassung aller einviertelstündlichen Durchschnittsbelastungen (Leistungswerte) einer Periode für eine oder zwei Energierichtungen bei Messstellen der Netzebene 4 oder 5.
- Niederspannungswandler-Lastprofilzählung ist die Messung von elektrischer Arbeit unter zusätzlicher Erfassung aller einviertelstündlichen Durchschnittsbelastungen (Leistungswerte) einer Periode für eine oder zwei Energierichtungen bei Messstellen der Netzebene 6 oder 7 unter Einsatz von Wandlern.
- Niederspannungswandler-Viertelstundenmaximumzählung ist die Messung von elektrischer Arbeit unter zusätzlicher Erfassung der höchsten einviertelstündlichen Durchschnittsbelastung (Leistung) innerhalb eines Kalendermonats bei Messstellen der Netzebene 6 und 7 unter Einsatz von Wandlern.
- Direkt-Lastprofilzählung ist die Messung von elektrischer Arbeit unter zusätzlicher Erfassung aller einviertelstündlichen Durchschnittsbelastungen (Leistungswerte) einer Periode für eine oder zwei Energierichtungen.
- Viertelstundenmaximumzählung ist die Messung von elektrischer Arbeit unter zusätzlicher Erfassung der höchsten einviertelstündlichen Durchschnittsbelastung (Leistung) innerhalb eines Kalendermonats.
- 2 Tarif-Zählung ist die Messung von elektrischer Arbeit ohne Erfassung von Leistungswerten mit mindestens 2 Tarifzeiten inklusive des erforderlichen Tarifschaltgerätes.
- 1 Tarif-Drehstromzählung ist die Messung von elektrischer Arbeit ohne Erfassung von Leistungswerten in einem 4-Leiter Drehstromsystem.
- 1 Tarif-Wechselstromzählung ist die Messung von elektrischer Arbeit ohne Erfassung von Leistungswerten in einem 2-Leiter System.
- Blindstromzählung ist die Messung von elektrischer Blindarbeit ohne Erfassung von Leistungswerten. Eine gesonderte Verrechnung einer Blindstrommessung ist in den Fällen der Ziffer 1, 2 und 4 nicht zulässig.
Für die einzelnen Messarten gelten folgende Höchstpreise (Euro/Monat):
| 1. | Mittelspannungswandler-Lastprofilzählung: | 75,00 |
| 2. | Niederspannungswandler-Lastprofilzählung | 52,00 |
| 3. | Niederspannungswandler-Viertelstundenmaximumzählung: | 11,00 |
| 4. | Direkt-Lastprofilzählung | 50,00 |
| 5. | Viertelstundenmaximumzählung: | 9,00 |
| 6. | 2 Tarif-Zählung: | 4,00 |
| 7. | 1 Tarif-Drehstromzählung | 2,40 |
| 8. | 1 Tarif-Wechselstromzählung: | 1,00 |
| 9. | Blindstromzählung: | 2,40 |
| 10. | Tarifschaltgerät: | 1,00 |
| 11. | Prepaymentzähler | 1,60 |
Ersetzt eine Zählung mittels intelligentem Messgerät eine der in § 10 Abs. 1 Z 1 bis 9 bzw. Abs. 2 Z 1 und 2 genannten Messleistungen bzw. zusätzlichen Funktionen, so kommen die entsprechenden Entgelte zur Anwendung.
Für sonstige Geräte im Zusammenhang mit Messleistungen, die nicht in § 9 SNE-VO genannt werden und die im Eigentum des Netzbetreibers stehen, dürfen höchstens 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes dieser Geräte als Entgelt verrechnet werden.
Wird eine Messeinrichtung von den Netzbenutzern selbst beigestellt, so reduziert sich der Höchstpreis wie folgt (Euro/Monat):
| 1. | Lastprofilzählung | |
| a) Lastprofilzähler | 6,00 | |
| b) GSM oder analoges Modem: | 5,00 | |
| c) Telefonnebenstelle: | 5,00 | |
| 2. | Viertelstundenmaximumzähler | 3,50 |
| 3. | 2 Tarif-Zählung: | 0,80 |
| 4. | 1 Tarif-Drehstromzählung: | 0,40 |
| 5. | 1 Tarif-Wechselstromzählung: | 0,30 |
| 6. | Messwandler | |
| a) Netzebene 4 und 5: | 20,00 | |
| a) Netzebene 6 und 7: | 1,50 |