Aktueller Marktpreis gemäß § 41 Abs. 1 Ökostromgesetz 2012

Gemäß § 41 Abs. 1 Ökostromgesetz 2012 hat die Energie-Control Austria am Ende eines jeden Quartals die durchschnittlichen Marktpreise elektrischer Grundlastenergie festzustellen und zu veröffentlichen.

In nachstehender Tabelle finden Sie die Berechnung des Marktpreises gemäß § 41 Abs. 1 Ökostromgesetz 2012, der für das 2. Quartal 2024 Gültigkeit hat.

Dieser Marktpreis beträgt demzufolge 77,58 Euro/MWh * (nach 96,26 Euro/MWh für das 1. Quartal 2024). Als Grundlage für die Berechnung am Ende des jeweiligen Quartals werden die Abrechnungspreise der letzten fünf Handelstage herangezogen, an welchen alle Grundlast-Quartalsfutures für Stromlieferungen der folgenden vier Quartale an der European Energy Exchange (EEX) notiert wurden.

ACHTUNG! Der angegebene Preis ist nicht mit dem Energiepreis für Endkunden gleichzusetzen. Er spiegelt lediglich den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie gemäß §41 Ökostromgesetz 2012 wider.

Die Berechnung des Marktpreises erfolgt seit dem 2. Quartal 2019 ausschließlich auf Basis der österreichischen Futures (Phelix-AT).

*  77,58 Euro/MWh entsprechen 7,76 Cent/kWh

Ermittlung des Marktpreises für das 2. Quartal 2024 (auf Basis Phelix-AT)

  EEX Grundlast Quartalsfuture (Phelix) - Settlement Price (€/MWh)
Handelstage 20.Mrz 2024 21.Mrz 2024 22.Mrz 2024 25.Mrz 2024 26.Mrz 2024
Q2 2024 (Phelix AT) 58,79 56,47 58,03 59,74 55,60
Q3 2024 (Phelix AT) 68,44 66,35 68,82 72,05 68,50
Q4 2024 (Phelix AT) 88,33 86,23 88,62 92,40 88,01
Q1 2025 (Phelix AT) 94,41 91,97 94,69 98,77 95,40
Mittelwert über den jeweiligen Tag 77,49 75,26 77,54 80,74 76,88
Mittelwert über die 5 Tage 77,58
MARKTPREIS
Quelle: https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures/phelix-at-futures 04.04.2024

 

Durch die Änderungen des Ökostromgesetzes 2012 kam es zu Anpassungen der konkreten Anwendung des Marktpreises gemäß § 41 Abs.1 Ökostromgesetz 2012. Basierend auf den vermarkteten Strommengen der Ökostromabwicklungsstelle wird nunmehr gemäß § 41 Abs. 2a Ökostromgesetz 2012 ein durchschnittlicher mengengewichteter Day-Ahead-Stundenpreis je Monat berechnet und durch die Ökostromabwicklungsstelle veröffentlicht. Dieser mengengewichtete Day-Ahead-Stundenpreis wird herangezogen, um eine Obergrenze des zu vergütenden Marktpreises zu setzen. Als Untergrenze sind zudem 60 Prozent des Marktpreises gemäß § 41 Abs. 1 Ökostromgesetz 2012 vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Ökostromabwicklungsstelle.