Fragen und Antworten - Öko-Energie
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zurm Thema Öko-Energie. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder per Email für Ihre Fragen zur Verfügung.
- Einspeisung von Ökostrom ins öffentliche Netz - Wer kauft meinen Ökostrom zu welchem Preis?
- Was bedeuten die auf der Stromrechnung ausgewiesenen Mehraufwendungen für Ökostrom?
- Was ist Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)?
- Was ist Ökostrom?
- Was sind die Vor- und Nachteile von Ökostrom?
- Welche Anbieter für Ökostrom gibt es?
- Welche Rolle kann Ökostrom zukünftig für die Stromversorgung leisten?
- Wer bekommt von wem einen garantierten Einspeisetarif für Ökostrom?
- Wie funktioniert die Ökostromförderung in Österreich?
- Wie viel Ökoenergie und Ökostrom gibt es in Österreich, wie viel in der EU?
- Woher kommt das Geld für die Ökostromförderung?
-
Einspeisung von Ökostrom ins öffentliche Netz - Wer kauft meinen Ökostrom zu welchem Preis?
Kommt kein Abnahmevertrag mit der OeMAG zustande, so hat der Betreiber einer Ökostromanlage auch die Möglichkeit, sich einen Stromabnehmer (Stromhändler/Stromlieferant) für die ins öffentliche Netz abgegebene Ökostrommenge zu suchen. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen direkt mit diesem abgeschlossen werden. Allerdings sind die Stromlieferanten per Gesetz nicht verpflichtet, diesen Strom abzunehmen.
Die Liste der in Österreich aktiven Stromlieferanten, die potenzielle Abnehmer für Ökostromstrom sind, finden Sie hier .
-
Was bedeuten die auf der Stromrechnung ausgewiesenen Mehraufwendungen für Ökostrom?
Die Mehraufwendungen für Ökostrom erklären sich durch die Verrechnungspreise, die der Stromhändler für Ökostrom bezahlen muss:
Die Verrechnungspreise liegen über dem Preis für "normalen" Strom (aus nicht erneuerbaren Energieträgern), welcher zum Marktpreis eingekauft wird. Die Differenz zwischen Marktpreis und Verrechnungspreis bedeutet für den Stromhändler einen Mehraufwand aus dem Bezug von Ökostrom, welchen er auf seine Kunden umlegen kann (jedoch nicht muss). Diese Kostenkomponente ist für den Stromhändler ein Aufwand wie jeder andere auch, es steht dem Stromhändler grundsätzlich frei, wie er in seiner Preiskalkulation diese Kostenkomponente berücksichtigt.
Es steht allerdings dem Stromkunden frei, das zu akzeptieren oder zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln, der ein günstigeres Angebot bietet. Die Weiterverrechnung des Verrechnungspreises ist also – im Gegensatz zur Zählpunktpauschale – auch eine Verhandlungssache.
Dazu ein Rechenbeispiel: Einem Stromhändler wird ein Anteil von 4,2% an unterstütztem sonstigen Ökostrom und 6,8% an Strom aus Kleinwasserkraft zugewiesen. (Das entspricht den Werten des Jahres 2005.) Für diese Mengen muss der Stromhändler 2007 10,33 Cent/kWh für den sonstigen Ökostrom und 6,47 Cent/kWh für die Kleinwasserkraft bezahlen, also um 4,90 Cent/kWh bzw. um 1,04 Cent/kWh mehr als für den restlichen Strom, für den er nur den Marktpreis (5,43 Cent/kWh im Jahr 2006) bezahlen muss. Mit anderen Worten muss der Stromhändler für sonstigen Ökostrom 0,22 Cent/kWh und für Strom aus Kleinwasserkraft 0,09 Cent/kWh mehr bezahlen als für "normalen" Strom (4,20 % von 5,18 Cent sind 0,22 Cent bzw. 6,80 % von 1,32 Cent sind 0,09 Cent.). Insgesamt muss der Stromhändler also für jede Kilowattstunde Strom 0,31 Cent mehr bezahlen (0,21 + 0,07 = 0,28).
Hinweis: die ist eine Modellrechnung, im Einzelfall kann der Beschaffungspreis der Stromlieferanten vom angegebenen Marktpreis abweichen.Wie oben erwähnt, kann der Stromhändler diese Mehraufwendungen auf seine Kunden überwälzen, muss dies aber nicht tun. Der Stromkunde kann den Vorschlag des Stromhändlers akzeptieren, oder auch nicht, indem er darüber verhandelt (z.B. eine einmal verhandelte Pauschalabgeltung oder eine klare, transparente Berechnungsformel fordert) oder zu einem anderen Stromanbieter wechselt. Das ist sozusagen als Stromkunde Ihre Verhandlungsbasis.
-
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)?
In Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird gleichzeitig Strom und Wärme produziert, indem die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme entweder als Fernwärme ins öffentliche Netz eingespeist oder auch direkt als Prozesswärme in Industrieanlagen verwertet wird. Gefördert werden KWK-Anlagen, die die Wärme ins öffentliche Netz einspeisen.
-
Was ist Ökostrom?
Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren, also nicht fossilen Energieträgern. Dazu zählen Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Deponie-, Klär- und Biogas, Abfall mit hohem biogenen Anteil sowie Wellen- und Gezeitenenergie. Ein Vorteil von Ökostrom ist, dass seine Erzeugung im Vergleich zu fossiler Stromerzeugung CO2-frei oder CO2-neutral ist.
-
Was sind die Vor- und Nachteile von Ökostrom?
Die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und weiteren erneuerbaren Energiequellen hat unterschiedliche Vor- und Nachteile. Ein Vorteil all dieser Energiequellen ist, dass ihre Stromerzeugung im Vergleich zu fossiler Stromerzeugung mit weniger bzw. keinen Treibhausgasemissionen verbunden ist, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Außerdem wird durch den Einsatz erneuerbarer (heimischer) Energieträger die Importabhängigkeit von Strom vermindert. Ein Vorteil von Biomasse ist, dass dieser Energieträger gut gespeichert werden kann. Nachteil: Biomasse hat sehr hohe Betriebskosten, eine mittel- und langfristige Stromerzeugung aus Biomasse wird daher nur mit permanenter Unterstützung möglich sein. Außerdem sollte Biomasse nur dann zur Erzeugung elektrischer Energie herangezogen werden, wenn die dabei anfallende Wärme ebenfalls verwendet wird. Durch eine Stromerzeugung alleine würde nämlich meist weniger als 25 % des Energieinhaltes der Biomasse genutzt werden.
Windkraft wiederum hat verhältnismäßig geringe Investitions- und Betriebskosten. Nachteile von Windkraft sind ihre starke Schwankung und die schlechte Prognostizierbarkeit, weshalb die Stromversorgung bei mäßigem Wind mit anderen Kraftwerken gesichert werden muss.
-
Welche Anbieter für Ökostrom gibt es?
Mit dem Tarifkalkulator können Sie sich den für Sie günstigsten Stromanbieter errechnen. Dabei geben die einzelnen Anbieter auch an, aus welchen Energieträgern ihr Strom erzeugt wird. Eine Liste aller Stromanbieter in Österreich mit Adresse und Telefonnummer sowie deren Stromkennzeichnung finden Sie ebenfalls im Tarifkalkulator.
Eine Liste von reinen Grünstromanbietern (Auszug aus dem Tarifkalkulator) finden Sie hier.
-
Welche Rolle kann Ökostrom zukünftig für die Stromversorgung leisten?
Der Ausbau von Ökostromanlagen kann einen Teil des Strombedarfswachstums abdecken. Mit Ausnahme von Wasserkraft, aus der bereits gegenwärtig in etwa zu marktfähigen Preisen Strom erzeugt werden kann, sind weitere Entwicklungen erforderlich, wenn ein breiteres Ausmaß der Stromversorgung durch Windkraft und Biomasse abgedeckt werden soll.
-
Wer bekommt von wem einen garantierten Einspeisetarif für Ökostrom?
Dem Betreiber einer Ökostromanlage wird der entsprechende Einspeisetarif gemäß Ökostromverordnung von der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) vergütet, wenn mit dieser auf der Grundlage des Ökostromgesetzes ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Eine Übersicht über die Einspeisetarife 2009 finden Sie hier.
Vor 1.10.2006 waren die Ökobilanzgruppenverantwortlichen (VERBUND-APG, TIRAG und VKW-UNG) für die Vergütung der Einspeisetarife zuständig.
-
Wie funktioniert die Ökostromförderung in Österreich?
Im Großen und Ganzen läuft die Ökostromförderung folgendermaßen ab:
Betreiber von geförderten Ökostromanlagen „verkaufen“ ihren Strom an die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) und bekommen dafür die verordneten Einspeisetarife. Der zuständige Netzbetreiber hat die Pflicht, diesen Strom über sein Netz zu verteilen bzw. ein Angebot zum Anschluss der Ökostromanlage an das öffentliche Netz vorzulegen. Die OeMAG weist diesen Strom an die einzelnen Stromhändler zu, die dafür den Verrechungspreis bezahlen. Der Verrechungspreis ist in der Regel höher als der Marktpreis und stellt daher einen Mehraufwand dar. Neben dem Verrechnungspreis wird der Ökostrom von den Endverbrauchern durch die Zählpunktpauschale finanziert.
Welcher Stromhändler wie viel Ökostrom zugewiesen bekommt, hängt davon ab, wie viel Strom er an Endverbraucher liefert. Zum Beispiel bekommt ein Stromhändler mit einem Marktanteil von 5% auch 5% der insgesamt von der OeMAG abgenommenen Ökostrommenge zugewiesen. Dieser Prozentanteil wird monatlich von der OeMAG festgesetzt.
Im Gesamtjahr 2008 waren im öffentlichen Netz bezogen auf die Gesamtabgabemengen an Endverbraucher in Österreich etwa 1,7 % von der OeMAG abgenommene und vergütete Kleinwasserkraft und 8,0 % sonstige Ökostrommengen gegeben. In Summe sind also 9,7 % der gesamten Stromversorgung geförderter Ökostrom.
Wie viel Ökostrom dann tatsächlich produziert und in Folge auch zugewiesen wird, variiert von Tag zu Tag, weil das von einigen Faktoren wie zB dem Wetter (Wind, Niederschlagsmenge für Kleinwasserkraft) abhängt. Deswegen werden täglich Prognosewerte für den jeweils folgenden Tag erstellt und diese als so genannte Fahrpläne an die Stromhändler übermittelt, damit sie wissen, mit wie viel Ökostrom sie am nächsten Tag rechnen können. Die Unterschiede, die sich zwischen diesen Prognosewerten und der tatsächlich produzierten Ökostrommenge ergeben, werden durch die Ausgleichsenergie gedeckt. Diese ist von der OeMAG zu finanzieren.
-
Wie viel Ökoenergie und Ökostrom gibt es in Österreich, wie viel in der EU?
Im April 2009 wurde von der EU eine Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energiequellen beschlossen. Diese schreibt für die EU eine Anhebung des Ökostromanteils von 8,5 % im Jahr 2005 auf 20 % (bzw. 21% für die EU25) im Jahr 2020 vor. Österreich, das aufgrund der bereits bestehenden Wasserkraft- und Biomassenutzung mit etwa 22,5 % einen wesentlich höheren Ausgangswert hat, soll seinen Anteil auf 34 % steigern.
Ökostrom ist ein Teil der gesamten Ökoenergie, die auch Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien umfasst. Im Jahr 2007 wurden in Österreich 42,7 TWh Ökostrom erzeugt, was 60 % des in diesem Jahr im Inland verbrauchten Stroms entspricht.
-
Woher kommt das Geld für die Ökostromförderung?
Mit dem Ökostromgesetz 2002 wurden etwa 3 Milliarden Euro an Förderungen vergeben. Mit den nachfolgenden Gesetzesnovellen wurden weitere Mittel im Ausmaß von etwa 2 Milliarden Euro für Ökostromförderungen frei gegeben.
Je nach Marktpreisniveau betragen die Förderungen für Ökostrom etwa 150 Mio. Euro bis
300 Mio. Euro pro Jahr.Finanziert wird der Aufwand aus zwei Komponenten, dem Verrechnungspreis und der Zählpunktpauschale:
Einerseits müssen die Stromhändler für den Ökostrom, der ihnen täglich zugewiesen wird (etwa 10% der letztjährigen Abgabe an Endverbraucher), den Verrechnungspreis zahlen. Auf der anderen Seite wird seit dem 1. Jänner 2007 jährlich von den Endverbrauchern eine Zählpunktpauschale eingehoben. Für die Netzebene 7 (Haushaltskunden) beträgt diese Zählpunktpauschale 15 € pro Zählpunkt und Jahr.